Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom wird nach jahrelangem Entscheidungsprozess in die Zweitmeinungsrichtlinie aufgenommen.
Unter dem Strich sollten Diabetes-Patientinnen und -Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) vor einer drohenden Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen dürfen. Seit Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) für einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Zweitmeinung ein.
Ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird voraussichtlich im Frühling in Kraft treten. Der G-BA-Beschluss legt zudem fest, dass Fachärzte aus acht Fachrichtungen als Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs überprüfen dürfen. Und zwar sofern sie zusätzliche Qualifikationen nachweisen können. Die AG „Diabetischer Fuß“ der DDG begrüßt den Beschluss. Denn er entlastet nicht nur die Patienten, sondern hilft auch den behandelnden Ärzten. Da diese ja schwerwiegende Entscheidungen treffen müssen.
50.000 Amputationen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms
Hierzulande werden jährlich bis zu 50.000 Amputationen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms (DFS) – eine der häufigsten Folgeerkrankungen bei Diabetes – vorgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) kämpft schon lange darum, dass eine Zweitmeinung solche schwerwiegenden medizinischen Entscheidungen absichert. Dazu liegt nun ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dem Bundesgesundheitsministerium vor. „Wir betrachten die G-BA-Entscheidung als vollen Erfolg“, erklärt Dr. med. Michael Eckhard, Vorsitzender der AG „Diabetischer Fuß“.
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich auch im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von Behandlungseinrichtungen dafür ein, amputationsbedrohte Extremitäten bei Menschen mit Diabetes zu erhalten. „Der Rechtsanspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung soll Betroffene unterstützen, eine Entscheidung zur möglichen Auswahl vorgeschlagener Behandlungsmöglichkeiten zu treffen. Und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“, erklärt der Diabetologe.
Besondere Expertise und langjährige Erfahrung machen die Qualifikation aus
Einen Antrag auf Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren zu einem möglichen Amputationserfordernis aufgrund eines DFS können grundsätzlich Fachärzte aus acht Disziplinen stellen. Dazu gehören verschiedene Fachrichtungen. Und zwar Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie sowie Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie. Weiter die Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.
Außerdem wird es möglich sein, auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe in die Zweitmeinungsberatungen einzubeziehen, die zum multiprofessionellen Behandlungsteam von Menschen mit DFS gehören. Dazu zählen unter anderem Podologen, Orthopädieschuhmacher sowie Orthopädietechniker und Orthopädiemechaniker.
Nachweis besonderer Kompetenz zur Zweitmeinung vor der Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom
Von allen Zweitmeinern fordert man den Nachweis einer besonderen Kompetenz. Wobei die zeigen soll, dass Therapeuten „für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms besonders qualifiziert sind. Und dass deren Expertise bei Abgabe der Zweitmeinung bei Bedarf genutzt werden kann“. So lauten der Wortlaut des Beschlusses.
Als besonders qualifiziert gelten laut der Zweitmeinungsrichtlinie Therapeuten, die mindestens bereits fünf Jahre regelmäßig aktiv in der Versorgung von Patienten mit DFS tätig sind. Die damit mindestens 30 DFS-Patienten in einem multidisziplinären Setting behandelt haben.
„Der künftig geforderte Nachweis dieser besonderen Expertise für das Diabetische Fußsyndrom ist sehr zu begrüßen. Weil allein der Erwerb eines Facharztstatus noch lange nicht Beleg dafür ist, dass jemand wirklich über eine besondere Qualifikation in diesem speziellen Teilbereich verfügt“, so Eckhard. Die Zweitmeinungsrichtlinie zur Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom muss nun noch das Bundesgesundheitsministerium ratifizieren. Doch das gilt als Formalie.
Muss ein Zeh, ein Teil des Fußes oder gar ein ganzes Bein aufgrund eines DFS amputiert werden, ist dies nicht nur für betroffene Patienten sehr belastend. Sondern das gilt auch für behandelnde Ärzte. „Deshalb begrüßen auch wir diesen Beschluss, denn so schwerwiegende Entscheidungen sollten nicht von einem Arzt allein getragen werden“, erklärt PD Dr. med. Kilian Rittig, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes & Angiologie“ der DDG. Er dankt der AG „Diabetischer Fuß“ für den außerordentlichen Einsatz über die vielen Jahre. „Dieser kommt jetzt den Patienten zugute.“
Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG): www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de