Donnerstag, April 18, 2024

Zweitmeinung bei Krebs ist hilfreich und verändert oft die erste Entscheidung

Unter dem Strich ändern drei von vier befragten Patienten mit Krebs ihre Entscheidung zum Therapiemanagement nach dem Erhalt einer ärztlichen Zweitmeinung.

Die Zweitmeinung ist für Patienten mit Krebs eine wichtige Option. Muss eine belastende Operation unbedingt sein? Kann eine Strahlentherapie das Rückfallrisiko mindern? Ist eine Chemotherapie wirklich notwendig? Solche Fragen beschäftigen viele Betroffene, denn bei Krebs gibt es oft mehrere Behandlungswege, deswegen kann eine Zweitmeinung daher hilfreich sein.

 

Gesetzlich verankert

Ist der erste Schock nach der Diagnose überwunden, fragen sich viele Krebspatienten, wie es weitergehen soll. Welche Behandlungsoptionen gibt es, wie groß sind die Heilungschancen, welche Vor- und Nachteile gibt es? Auch das Risiko von Nebenwirkungen spielt bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlung eine wichtige Rolle. Beste Voraussetzung für eine informierte Entscheidungsfindung ist das offene Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Besteht aber dennoch Unsicherheit, so hat jeder Krebspatient das Recht, angesichts einer schweren Erkrankung und vor anstehenden Entscheidungen oder Eingriffen mit weitreichenden Konsequenzen eine zweite ärztliche Meinung in einer qualifizierten Einrichtung einzuholen. Laut der schriftlichen Befragung von 1.598 Personen, die von der Bertelsmann-Stiftung und der BARMER GEK durchgeführt wurde, bleibt die Zweitmeinung oft nicht folgenlos: Drei von vier Befragten ändern ihre Entscheidung nach dem Erhalt einer zweiten ärztlichen Meinung.

 

Beweggründe gibt es viele

Die Befragung hat gezeigt, dass vor allem zu Fragen der Krebsbehandlung eine Zweitmeinung gewünscht wird. Dr. Susanne Weg-Remers ist Leiterin des Krebsinformationsdienstes (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums. Ihr Team beantwortet individuelle Fragen rund um das Thema Krebs telefonisch und per E-Mail. Sie weiß aus Erfahrung: „Es gibt viele Motive, die Krebspatienten veranlassen, eine zweite Meinung einzuholen, so zum Beispiel der Wunsch nach Bestätigung oder auch Zweifel in Hinblick auf eine Arztempfehlung, ein schwieriges Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt, widersprüchliche Expertenmeinungen oder Fragen zum Stellenwert alternativer Behandlungsverfahren.“

 

Persönliches Gespräch beliebter als Telefon und E-Mail

Um eine Zweitmeinung einzuholen ist in der Regel eine persönliche Vorstellung notwendig, da sonst viele ärztliche Empfehlungen nur unter Vorbehalt gegeben werden können. Das persönliche Gespräch ist auch in der Ärztlichen Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte verankert. Dort heißt es explizit, dass die individuelle ärztliche Behandlung nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchgeführt werden darf. Ähnlich sehen es offenbar auch Patienten. Denn, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, die Mehrzahl der Befragten wünscht sich eine Beratung im persönlichen Austausch, weniger via Telefon oder über das Internet. Auch der Krebsinformationsdienst arbeitet so. Weg-Remers dazu: „Da laut Berufsordnung für Ärzte in der Regel eine persönliche Vorstellung notwendig ist, erstellen wir grundsätzlich keine Zweitmeinung per E-Mail oder am Telefon.“ Stattdessen berät der Krebsinformationsdienst detailliert und kompetent, wie Betroffene beim Einholen einer zweiten Meinung vorgehen müssen und unterstützt bei der Suche nach qualifizierten Ansprechpartnern. Auch die Internetseiten bieten Adressen und Links.

 

In der Regel erstatten die Kassen

Die meisten behandelnden Ärzte haben Verständnis für den Wunsch ihrer Patienten nach einer zweiten Meinung. Sie leiten alles Notwendige in die Wege und nennen geeignete Ansprechpartner. Der Patient muss eine Überweisung des erstbehandelnden Arztes sowie alle bisherigen Untersuchungsergebnisse mitbringen. Die Kosten für eine zweite ärztliche Meinung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Trotzdem ist es empfehlenswert, im Vorfeld Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten.

 

So bekommt man eine Zweitmeinung bei Krebs

  • Im ersten Schritt erfolgt ein offenes Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der er kompetente Ansprechpartner vermitteln kann.
  • Voraussetzung für das Einholen einer Zweitmeinung bei Krebs, ist die Überweisung des Arztes. Außerdem muss man die vorhandenen Krankenunterlagen mitbringen.
  • Da in den meisten Fällen das einfache Einreichen der Unterlagen zur Erstellung der Zweitmeinung nicht ausreicht, muss im nächsten Schritt ein Besuchstermin vereinbart werden.
  • Die Krankenkassen bezahlen in den meisten Fällen die Beratung durch zusätzliche Ärzte oder Institutionen, vorsichtshalber sollte man aber vorab mit der Krankenkasse Rücksprache halten. Einige gesetzliche und private Kassen haben außerdem besondere Angebote für das Einholen einer Zweitmeinung von ärztlichen Experten.
  • Beim Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums kann keine Zweitmeinung eingeholt werden.

 

Quellen:
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums, als der Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Krebs in Deutschland erteilt gemäß der Berufsordnung für Ärzte keine Zweitmeinung per E-Mail oder am Telefon. Er berät aber zum Vorgehen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern, wie spezialisierten Ärzten oder Zentren.


www.krebsinformationsdienst.de

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