Donnerstag, April 25, 2024

Wiens Ordensspitäler: Corona-Impflicht für alle Neueintritte

Impflicht für alle Neueintritte: Neue Mitarbeiter eines der sieben Wiener Ordensspitäler müssen künftig eine SARS-CoV-2-Impfung vorweisen oder sich impfen lassen.

„Wer künftig bei einem der sieben gemeinnützigen Wiener Ordensspitäler eine Stelle antritt, muss eine SARS-CoV-2 bzw. COVID-19-Impfung vorweisen oder sich impfen lassen“, berichtet Prim. Dr. Manfred Greher, der Sprecher der Wiener Ordensspitäler (Ärztlicher Direktor des Herz-Jesu Krankenhauses). „Diese Impfpflicht gilt für alle neuen Mitarbeitenden der Wiener Ordensspitäler.“ In den sieben Häusern steht jedes fünfte Wiener Spitalsbett und es werden dort 25 Prozent alles stationären Patientinnen und Patienten der Stadt behandelt. Die Wiener Non-profit-Spitäler haben mehr als 5.000 Mitarbeitende.

Von der Impfplicht in den Ordensspitälern betroffen sind nicht nur alle neuen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonen, sondern das gesamte neu eintretende Personal. „Wir haben als Krankenhäuser eine besonders hohe Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten und unseren Mitarbeitenden gegenüber, und wollen das Corona-Infektionsrisiko für alle durch die neue Regelung möglichst auf null reduzieren“, sagt Prim. Greher. Die Voraussetzung für dieses konsequente Vorgehen sei allerdings, dass künftig ausreichend Vakzine zur Verfügung stehen.

Bereits beim Eintrittsprozedere wird der Impfstatus bzw. die Impfbereitschaft der neuen Mitarbeitenden erhoben. Kommt ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin trotz gegebener Zustimmung wider Erwarten der Impfpflicht nicht nach, wird die Probezeit beendet.

„Bei den bestehenden Mitarbeitenden haben wir uns seit der Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen erfolgreich bemüht, durch eine intensive Aufklärungsarbeit die Impfbereitschaft und Impfquote ständig zu erhöhen“, so Prim. Greher. „Die Einführung der Impfpflicht für neue Mitarbeitende ist der konsequente nächste Schritt.“ Für eine generelle Impfpflicht für alle Mitarbeitenden der Ordensspitäler fehle die gesetzliche Grundlage.

Die sieben gemeinnützigen Non-profit-Krankenhäuser haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag, handeln im Auftrag der Stadt und in enger Abstimmung und Kooperation mit ihr. Von gewinnorientierten Privat- und Belegspitälern oder Klinikbetreibern unterscheiden sie sich darin, dass bei ihnen jeder Euro in den Unternehmen verbleibt und den Patientinnen und Patienten zu Gute kommt.


Quelle:

Wiener Ordensspitäler: www.ordensspitaeler-wien.at

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