Donnerstag, März 28, 2024

Versicherungsschutz im Urlaub mit der e-card

In vielem europäischen Ferienorten hat man mit der e-card einen Versicherungsschutz. Dazu muss man aber die e-card bzw. EKVK schon vor der Behandlung herzeigen.

Beim Packen für den Sommerurlaub – egal ob im In- oder Ausland – sollte keinesfalls auf die e-card vergessen werden. Mit der e-card ist man nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite (blaue Seite) der Karte befindet.

Bei Behandlungen an einem österreichischen Urlaubsort ist es wichtig, dass die Versicherten die e-card bei der Vertragsärztin/dem Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorweisen und bekanntgeben, dass sie sich im Urlaub befinden. Dann besteht keine Gefahr, dass die Quartalsregelung verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal eine praktische Ärztin oder Arzt, drei Fachärztinnen oder Fachärzte und beliebig viele Zahnärztinnen oder Zahnärzte, die einen Vertrag mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen haben, besucht werden können.

Wer sich im Ausland verletzt, soll die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ebenfalls vor der Behandlung vorweisen. Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein. Achtung: Für Reisen in die Türkei muss man sich einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder beim jeweiligen Krankenversicherungsträger – etwa der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) – erhältlich.

 

Auf blauer Seite müssen alle Felder ausgefüllt sein

Um sicherzugehen, dass etwaige Behandlungen über die EKVK abgerechnet werden, sollte vor der Abreise überprüft werden, ob auf der blauen Seite der e-card alle Felder ausgefüllt sind. Sollten hier nur Sternsymbole zu sehen sein, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Bei der WGKK sollte die Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt angefordert werden. Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person. Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz als in Österreich ab.

 

Teilweise Kostenerstattung von Privatarzt-Rechnungen

Wichtig ist, dass die blaue Seite der e-card gleich vor Beginn der Behandlung im Ausland vorgewiesen wird. Sollten Hotelangestellte eine Ärztin oder einen Arzt rufen, sollten die Patientinnen und Patienten vorher darauf hinweisen, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin oder keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch eine Privatärztin oder einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, erhält die Patientin oder der Patient im Jahr 2017 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 228,07 Euro pro Tag. Urlauberinnen und Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig Geld kostet. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind aber oft auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es im Internet unter www.wgkk.at/auslandsbetreuungsschein

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