Dienstag, April 16, 2024

UV-Strahlung bei Arbeit im Freien

Wer seinen Beruf großteils im Freien ausübt, ist der Sonne stärker ausgesetzt und bekommt mehr krebserzeugende UV-Strahlung ab als andere Menschen.

Wie stark welche Berufe tatsächlich von UV-Strahlung belastet sind, darüber fehlten bislang präzise Angaben. Diese Wissenslücke hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) nun geschlossen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat es detaillierte Belastungsdaten für die verschiedensten Tätigkeiten in Außenbereichen gesammelt und ausgewertet. Das Ergebnis: Über die Sommermonate ist die Belastung der betroffenen Berufsgruppen durch UV-Strahlung so verschieden wie ihre Arbeit. Maßgeschneiderte Prävention ist deshalb wichtig.

 

Seit 2015 kann weißer Hautkrebs durch UV-Strahlung als Berufskrankheit anerkannt werden

Das betrifft vor allem Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie nutzt aber auch alle geeigneten Mittel, um Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen. „Dafür brauchen wir sehr genaue Informationen darüber, für welche Beschäftigten die Belastung besonders hoch ist“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eichendorf: „Nur dann können wir zielgerichtete und wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen.“

Diese Informationen hat das IFA als Ergebnis einer groß angelegten Untersuchung an bislang 600 Personen nun geliefert: Demnach sind beispielsweise Beschäftigte in Steinbrüchen oder im Kanalbau mehr als dreimal so stark durch UV-Strahlung belastet wie Personen, die im Ackerbau oder zu Fuß in der Postzustellung tätig sind. Der Projektleiter und IFA-Strahlungsexperte Dr. Marc Wittlich: „Einige Ergebnisse haben uns wirklich überrascht. So ist zum Beispiel die Belastung auf dem Bau sehr verschieden, je nachdem ob Dächer gedeckt oder Gerüste gebaut werden.“ Die Gründe hierfür gälte es jetzt genau zu beleuchten. Wittlich: „Klar ist aber: Bei allen beobachteten Beschäftigten ist die Belastung so hoch, dass etwas getan werden muss.“

Bei den Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung, die Arbeitgeber ergreifen müssen, haben technische und organisatorische Lösungen laut Arbeitsschutzgesetz Vorrang. „Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von Sonnensegeln oder die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft (BG BAU). „Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall körperbedeckende Kleidung plus Kopfschutz notwendig“, erklärt Reinhold Knittel, Sprecher der Geschäftsführung der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Sonnenschutzmittel sollten dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist, und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben.“

Grundsätzlich gilt: Schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien ist im Sommer Schutz gegen UV-Strahlung notwendig. Denn langfristige Schäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen. „Das sollte man nicht nur bei der Arbeit beachten, sondern auch in der Freizeit“, so Eichendorf.

 

Hautkrebs durch UV-Strahlung

Durch UV-Strahlung bedingter Hautkrebs stellt eine der zukünftigen Herausforderungen für die Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dar. Gleichzeitig ist das Wissen über die Dosis von UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien gering. Es liegen weltweit nur einige wenige, regional begrenzte Studien vor.

Das Forschungsprojekt GENESIS-UV (von GENeration and Extraction System for Individual expoSure) ist eine Untersuchung im Auftrag von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Um die Dosis von UV-Strahlung an möglichst vielen verschiedenen Außenarbeitsplätzen ermitteln und bewerten zu können, hat das IFA ein Messsystem entwickelt, mit dem sich die Belastung durchUV-Strahlung direkt an der Person über eine komplette Arbeitsschicht messen lässt, ohne dass Einschränkungen während der Tätigkeit entstehen.

Alle Testpersonen erhalten eine Einheit des GENESIS-UV-Systems. Sie besteht aus einem Datenlogger-Dosimeter und einem Tablet-PC. Das System erfasst Daten zur Belastung durch UV-Strahlung automatisch zwischen 07:30 Uhr und 17:30 Uhr. Das Auslesen der Daten und der Datentransfer an einen zentralen Datenbankserver geschieht am Ende jeder Arbeitswoche. Dazu wird das Messgerät an den Tablet-PC angeschlossen. Der weitere Prozess läuft automatisch ab. So erhält das IFA wochenaktuelle Messwerte aus allen Regionen Deutschlands. Die Auswertung der Daten geschieht anonym, nur mit Blick auf die untersuchte Tätigkeit. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist ausgeschlossen.

600 Probanden und Probandinnen wurden bislang mit dem System ausgestattet und sammelten seit 2014 an insgesamt 65.000 Messtagen bereits 2.300.000.000 Datensätze, die die Grundlage für die Projektergebnisse bilden.

Weitere Informationen:
http://www.genesis-uv.eu – Website des Projekts

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