Freitag, April 19, 2024

SVS – Sozialversicherung der Selbständigen – beschließt Gesamtvertrag mit der Ärztekammer

Der Gesamtvertrag zwischen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ist unter Dach und Fach.

Die Sozialversicherung der Selbständigen SVS und die Österreichische Ärztekammer hat einen neuen Gesamtvertrag besiegelt. Hintergrund ist, dass am 01. Jänner 2020 aus der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) und der SVB (Sozialversicherung der Bauern) eine große neue Versichertengemeinschaft entsteht.



Und zwar ist das die neue SVS, die Sozialversicherung der Selbständigen. Sie setzt sich aus Gewerbetreibenden, Bauern, Freiberuflern und Neuen Selbständigen zusammen. Wobei nicht nur alle 1,2 Millionen SVA- und SVB-Versicherten mit Jahreswechsel automatisch zu SVS-Versicherten werden. Sondern auch alle 8.000 SVA- und SVB-Vertragsärzte sind dann SVS-Vertragsärzte.

 

Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK)

Vor kurzem wurde dazu auch schon der Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) beschlossen. Dieser Vertrag gilt für alle SVS-Versicherten und SVS-Vertragsärzte – sowohl für Allgemeinmediziner als auch Fachärzte ab 01.01.2020, bundesweit und einheitlich.

„Wir konnten mit dem Gesamtvertrag ausgezeichnete Start- und Rahmenbedingungen für die SVS schaffen. Ein herzliches Danke an dieser Stelle für die sehr gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft! Mit der neuen, modernen Honorarordnung wird eine noch bessere Versorgung zum Vorteil der SVS-Kunden sichergestellt, die auch zum Vorteil der ärztlichen Vertragspartner sein wird“, so SVA-Obmann-Stellvertreter Abg. z. NR Karlheinz Kopf.

SVS-Überleitungsausschuss-Vorsitzender Peter Lehner ergänzt: „Vom neuen Gesamtvertrag zwischen Ärzten und SVS mit veränderter Honorarordnung bis hin zu Präventions-Angeboten und Gesundheitseinrichtungen profitieren alle SVS-Kunden: Wir haben im Rahmen der Fusion stark in Gesundheitsleistungen investiert, die den SVS-Versicherten zu Gute kommen werden.“

„Lange und komplexe Verhandlungen, die aber immer in sehr konstruktiver Atmosphäre stattgefunden haben, sind nun erfolgreich zu Ende gegangen“, resümiert Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte.

 



Der nun gelungene Abschluss bringe einige Vorteile, vor allem für Ärztinnen und Ärzte, die in ländlicheren Regionen tätig sind und viele bisher SVB-Versicherte betreuen. „Das ist im Hinblick auf den Landärzte-Mangel auch absolut notwendig gewesen“, sagt Steinhart.

Organisatorische Änderungen bei der Abrechnung

Bei der Vertragspartner-Abrechnung für Ärzte ändert sich konkret, dass sie für die bisherigen SVB-Versicherten ab 2020 nicht mehr wie derzeit als § 2-Kasse über die Gebietskrankenkassen abgewickelt wird, sondern durch die SVS. Technisch bleibt dabei jedoch alles gleich. Gleich bleibt auch die Kundenwahl bei mehrfacher Krankenversicherung. Ü

ber die Details informiert die SVS alle Ärzte mit einem persönlichen Schreiben. Genauso informiert die SVS all ihre weiteren Vertragspartner, wie z.B. gewerbliche Vertragspartner, nichtärztliche Gesundheitsdiensteanbieter oder Ambulatorien.

 

Die SVS, die Sozialversicherung der Selbständigen

Ein gesundes Land braucht gesunde Selbständige – und jemanden, der sich ihrer sozialen Absicherung verschrieben hat: die SVS. Unter dem Motto „Gemeinsam gesünder“ entsteht mit 01.01.2020 eine 1,2 Mio. große Versichertengemeinschaft, für die die SVS von der Geburt bis zum hohen Alter da sein wird.

Die SVS wird ein „One-Stop-Shop“ – das bedeutet soziale Sicherheit aus einer Hand: Sie wird in den drei Versicherungszweigen Gesundheit, Unfall und Pension/Pflegegeld für ihre Kunden da sein.

Die 360°-Sicht auf die Versicherten wird die SVS zum Nutzen der Kunden verwenden und so optimal auf die spezifischen Bedürfnisse der Versicherten eingehen können. Mit der SVS erhalten alle Selbständigen Österreichs ein Plus an Gesundheits- und Vorsorge-Leistungen, ein noch umfangreicheres Beratungsangebot und moderne digitale Services, die das Leben einfacher machen werden.




Weitere Informationen: www.svs.at und www.aerztekammer.at

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