Freitag, März 29, 2024

Sich über die Mitversicherung für Studenten informieren

Die niederösterreichische Gebietskrankenkasse informiert in einer Aussendung über kostenlose Mitversicherung für Studenten und weitere Alternativen.

 

Noch ist der Sommer in vollem Gange – doch wer im Herbst zu studieren beginnt, informiert sich am besten schon jetzt über den neuen Lebensabschnitt. Etwa über den richtigen Krankenversicherungsschutz: Wie lange Mitversicherung für Studenten bei den Eltern gilt und welche Möglichkeiten es danach gibt, erfährt man bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) – persönlich, online oder im Folder „Studentenversicherung“.

 

Kostenlose Mitversicherung für Studenten

Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1. Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, gilt die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr.
Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden. Ab einem Masterstudium genügt in jedem Fall die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.
Damit Kinder über 18 Jahre nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.

 

Selbstversicherung

Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich 54,11 Euro. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erfährt man direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung für Studentinnen und Studenten“ unter www.noegkk.at.

 

Geringfügige Beschäftigung

Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Geringfügigkeitsgrenze für 2015: 405,98 Euro pro Monat), ist nur unfallversichert und kann sich in der Kranken- und Pensionsversicherung günstig selbst versichern lassen. Diese Selbstversicherung kostet heuer monatlich 57,30 Euro. Die Voraussetzungen kann man ebenso direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung“ unter www.noegkk.at abfragen.

NÖGKK-Tipp: Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

www.noegkk.at

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