Freitag, März 29, 2024

Sexuelle Entwicklung des Kindes bis ins Jugendalter unterstützen

Eltern und Bildungseinrichtungen haben die komplexe Aufgabe, die sexuelle Entwicklung des Kindes bis ins Jugendalter zu unterstützen.

Im Grunde genommen gehört die sexuelle Entwicklung des Kindes bis weit ins Jugendalter hinein zur Persönlichkeitsentwicklung des Menschen. Wobei die sexuelle Entwicklung auf kognitiver und emotionaler, sensorischer sowie körperlicher Ebene verläuft. Schließlich begleiten auch häufig Ängste und Schamgefühle, Unsicherheiten sowie Fehlinformationen die betroffenen jungen Menschen.

In diesem Zusammenhang weisen Experten darauf hin, dass wissenschaftliche, unethische sexualpädagogische Lehrinhalte die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährden. Bezugnehmend weisen Experten der Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH) darauf hin, dass Menschenrechte auch das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Identität beinhalten.

Die sexuelle Entwicklung des Kindes bis ins Jugendalter zu unterstützen, ist deshalb eine zentrale Aufgabe und ein Prozess, in dem nicht nur die Eltern, sondern auch Bildungseinrichtungen eine wichtige Rolle spielen.



 

Sexuelle Entwicklung des Kindes und qualitätsgesicherte Sexualpädagogik

Insbesondere eine zugewandte, offene Haltung gegenüber den Fragen der Kinder und Jugendlichen und die Vermittlung von ethisch und wissenschaftlich anerkannten Inhalten zu Sexualität, Geschlecht und Rollenbildern ist im Grunde genommen sehr wichtig. Dies gilt vor allem für all jene Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Kontexten zu tun haben.

Vor diesem Hintergrund erfüllt eine zeitgemäße und qualitätsgesicherte Sexualpädagogik einen bedeutsamen präventiven Beitrag für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Das bestätigen auch Evidenzanalysen der UNESCO.

Pädagogen, Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen und Sozialarbeiter, denen Kinder und Jugendliche aber auch Eltern und Erziehungsberechtigte großes Vertrauen entgegenbringen, nehmen hierbei zentrale Vermittlerrollen ein.

Die Vermittlung von Wissen zu Sexualität, Rollenbildern und geschlechtlicher Identität zielt insgesamt auf eine Stärkung der Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen ab und trägt damit auch zu einem aktiven Gewaltschutz bei. In diesem Verständnis ist Sexualpädagogik integraler Teil von Public Health, die den Rechten von Kindern (laut UN-Kinderrechtskonvention) zuarbeitet.



 

Konversionstherapien ablehnen

Bedauerlicherweise wurden nun in Österreich Fälle bekannt, wo die Grundsätze von Ethik und Wissenschaftlichkeit bei der Vermittlung von sexualpädagogischen Inhalten nicht gewahrt wurden.

Die ÖGPH-Kompetenzgruppen für „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, „Public Mental Health“ und „Kinder- und Jugendgesundheit“ nehmen dies zum Anlass und sprechen sich entschieden gegen Lehrinhalte und Sichtweisen aus, die eine Heilung oder Therapienotwendigkeit von Homosexualität in Aussicht stellen beziehungsweise nahelegen, ideologiegeleitet auf das sexuelle Verhalten von Kindern und Jugendlichen einwirken möchten, eine undifferenzierte Geschlechterdichotomie vertreten und Mädchen und Burschen normierte gesellschaftliche Rollen zuteilen.

Zudem werden aus Gründen der Gesundheitsgefährdung und Ethik entschieden alle Therapieverfahren und Beratungen abgelehnt, die auf eine Korrektur der sexuellen Orientierung abzielen. Solche Konversionstherapien (auch „reparative Verfahren“ oder „Reorientierungstherapien“ genannt) entbehren jeder wissenschaftlichen (theoretisch und methodisch soliden) Grundlage und können vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu psychischen Störungen und Erkrankungen (wie Depressionen, Angsterkrankungen) bis hin zu selbstschädigendem Verhalten und zu Suizidalität führen.

Potentielle Gesundheitsschäden zu Konversionstherapien wurden in systematischen Übersichtsarbeiten vom „Center for the Study of Inequality“ an der Cornell University (2017) oder von der „Task Force on Appropriate Therapeutic Responses to Sexual Orientation“ der „American Psychological Association“ (2009) identifiziert.

Die drei ÖGPH-Kompetenzgruppen stehen mit der vorliegenden Stellungnahme in einer Reihe mit zahlreichen anderen nationalen und internationalen Fachgesellschaften, die sich eindeutig und unmissverständlich gegen Konversionstherapien ausgesprochen haben.

Die vertretenen ÖGPH-Kompetenzgruppen betonen abschließend die Bedeutung fundierter (sexualpädagogischer, entwicklungspsychologischer, medizinischer und therapeutischer) Kenntnisse in den Aus- und Fortbildungen für pädagogische Berufe und Gesundheits- und Sozialberufe sowie die Bereitstellung und Vermittlung evidenzinformierter und qualitätsgesicherter Lehrinhalte.




Quelle: Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH) – Kompetenzgruppen für “Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ für Public Mental Health“ und für „Kinder- und Jugendgesundheit“. ttps://oeph.at/ 

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