Die Österreichische Ärztekammer schließt die Reform ärztlicher Ausbildung ab.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) setzt den Schlussstein auf die Reform der Ärzteausbildung. Im Rahmen des 131. Österreichischen Ärztekammertages im oberösterreichischen Geinberg beschloss die ÖÄK-Vollversammlung am Freitag die Verordnung über Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse (KEF und RZ-V). Diese regelt die Inhalte der neuen Ausbildung, die einzelnen Ausbildungsschritte und deren Dokumentation in den Rasterzeugnissen. Auf Basis dieser neuen Verordnung werden künftig alle Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie alle Fachärztinnen und -ärzte in Österreich ausgebildet.
Der Beschluss stellt den formellen Abschluss des Reformprozesses dar, den der Gesetzgeber durch die Novellierung des Ärztegesetzes und das Gesundheitsministerium durch die Novellierung der Ärzte-Ausbildungsordnung eingeleitet hatten. Somit stehe endlich der Rahmen für die neue Ärzteausbildung fest, hieß es in einer Aussendung.
Um die hohe Qualität der zeitgemäßen Ausbildung zu sichern, müssten jedoch noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müsse die nach wie vor offene Finanzierungsfrage für die Lehrpraxen so rasch wie möglich gelöst werden, um die gerade erst reformierte Ausbildung nicht von vornherein zu torpedieren. Schließlich sei die Lehrpraxis erstmals verpflichtender Bestandteil der Ausbildung für angehende Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.
Auch brauche es gezielte Koordination der Ausbildungsstätten kleiner Spitäler. So könne sichergestellt werden, dass auszubildende Ärztinnen und Ärzte zwischen den einzelnen Ausbildungsabteilungen wechseln könnten und keine Wartezeiten in der Ausbildung auf sich nehmen müssten. An den Ausbildungsverantwortlichen in Spitälern und Lehrpraxen liege es, die für die neuen Ausbildungen erforderlichen Kriterien zu schaffen.
Informationen: www.aerztekammer.at