Freitag, März 29, 2024

Psychotherapeutische Sprechstunde angemessen vergüten

Vier Minuten Vor- und Nachbereitung pro Patient sind viel zu kurz: die Psychotherapeutische Sprechstunde ist nicht angemessen vergütet.

Um lange Wartezeiten abzukürzen, sind Psychotherapeuten seit dem 1. April dazu angehalten, eine spezielle Akut-Sprechstunde für Patienten anzubieten. Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) begrüßt die Bemühungen, psychisch kranken Patienten einen niederschwelligen Zugang zu psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen, kritisiert jedoch die viel zu niedrige Vergütung eben dieser Sprechstunde. Die zugrundeliegende Annahme, der Aufwand sei geringer als bei einer regulären psychotherapeutischen Behandlung, könne sich nachteilig auf die Behandlung auswirken, betonen Vertreter der Fachgesellschaft.

 

Psychotherapeutische Sprechstunde: mindestens 25 Minuten 42,75 Euro; bei 50 Minuten 85,50 Euro

Nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) erhalten Vertragsärzte und damit auch die niedergelassenen Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die ärztlichen Psychotherapeuten ab 1. April für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für die psychotherapeutische Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro; bei 50 Minuten 85,50 Euro. Dies sind etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie zahlen. „Es wird eine große Chance vertan, Patienten rasch und kompetent psychotherapeutisch und psychosomatisch-medizinisch zu versorgen“, sagt Professor Dr. med. Johannes Kruse, Vorsitzender der DGPM. Die Argumentation des EBA, eine geringere Bewertung im Vergleich zur Richtlinien-Psychotherapie sei gerechtfertigt, weil bei der psycho-therapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung ein geringerer Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie für die Befundung berücksichtigt werden müsse, treffe schlichtweg nicht zu.

„Die Annahme, Patienten, die eine akute psychische Versorgung benötigen, verursachten einen geringeren Aufwand für den Psychotherapeuten, widerspricht klar der langjährigen klinischen Erfahrung“, ergänzt auch DGPM-Mediensprechen Professor Dr. med. Harald Gündel. Gerade die Akutsprechstunde hätte eine wegweisende Funktion, schließlich werde im Zuge dessen entschieden, welche weiterführende Behandlung der Patient benötige. Die dafür vorgesehen vier Minuten zur Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation reichten bei weitem nicht aus, um eine komplexe psychotherapeutische, psychopharmakotherapeutische, somatisch-medizinische und sozial-medizinische Leistung zu erbringen. „Wenn wir die Bewertung eines Falls in dieser dafür vorgesehen Zeit umsetzen, ist der Patient der Leidtragende“, so auch Dr. Norbert Hartkamp, Vorstandsmitglied der DGPM mit dem Schwerpunkt Niedergelassene. Damit torpediere der EBA den grundsätzlich guten Ansatz, eine schnellere Hilfe bei Patienten mit psychischen Notfällen zu ermöglichen.

Die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie fordern daher eine deutliche Höherbewertung der Sprechstunde durch Kalkulation einer Vor-, Nachbereitungs- sowie Befundungszeit von 15 Minuten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ausdrücklich aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden und eine Nachbesserung zu verlangen, um eine sichere Finanzierung der Behandlung psychosomatisch und psychisch Kranker durch die neuen psychotherapeutischen Leistungen zu realisieren.

Quelle: www.dgpm.de

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