Donnerstag, April 25, 2024

Primärversorgungsgesetz

Primärversorgungsgesetz noch nicht beschlussreif – Vollversammlungen der Österreichischen Ärztekammer werden nächste Woche Maßnahmen diskutieren.

Kommenden Donnerstag finden die zentralen Sitzungen der Bundeskurien der niedergelassenen und der angestellten Ärzte statt. Anschließend tagt am Freitag die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer ebenfalls in Bad Hofgastein. Dabei wird ein Schwerpunktthema dieses „Ärzteparlaments“ die gesetzliche Neureglung der Primärversorgung sein, erklärt Präsident Wechselberger die Tagesordnung des Kammertages, der auch die neue Kammerführung wählen wird. „So wie der Gesetzesentwurf derzeit aussieht, kann ich mir keine Zustimmung der Delegierten vorstellen“ erklärt Präsident Wechselberger in einer Aussendung. Wechselberger warnt neuerlich vor den massiven negativen Auswirkungen, sollte das unfertige und in weiten Passagen kontraproduktive Primärversorgungsgesetz noch vor dem Sommer durch das Parlament „gepeitscht“ werden. Statt die Primärversorgung zu stärken, was unbedingt notwendig wäre, würde damit der Rückstand Österreichs in der medizinischen Basisversorgung – Österreich gilt international als „low primary healthcare Land“ – noch größer werden. Präsident Wechselberger appelliert an die Gesundheitspolitik dieses Risiko zu erkennen und auf eine zeitgemäße, attraktive, die regionalen Bedürfnisse aber auch die Wünsche von Bevölkerung, Ärzteschaft und nichtärztliche Gesundheitsberufe einzugehen. Es hilft uns nicht weiter die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Primärversorgungseinheiten (PVE) aus Spargründen weiter zu verhindern oder aus ökonomischen Kalkül Versorgungszentren zu forcieren und dafür die Wohnortnähe der Versorgung zu vernachlässigen. Zudem lebe jedes Primärversorgungssystem von der Einbindung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, ein Aspekt, der im Gesetzesentwurf gänzlich vernachlässigt wurde.

Nicht „one fits for all“, sondern nur Liberalität und Diversifikation der leistungserbringenden Strukturen können die notwendige Rücksichtnahme auf die regionalen Gegebenheiten unseres Landes bieten, unterstreicht Präs. Wechselberger die zum Teil schwerwiegenden Bedenken der Ärzteschaft.

Es darf nicht passieren, dass ein Gesetz trotz massiver sachlicher Kritik von allen Seiten, mit so vielen völlig ungeklärten Punkten aus politischem Kalkül noch schnell dem Parlament vorgelegt wird. Sollte dies dennoch geschehen, appelliert die Österreichische Ärztekammer an die NR-Abgeordneten, die Kritik ernst zu nehmen und dem Antrag nicht zuzustimmen.

Quelle: www.aerztekammer.at

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