Freitag, April 19, 2024

Behandlung im Notfall nicht usreichend bezahlt

Bei der Behandlung im Notfall werden nur zwei Minuten pro Patient bezahlt, Abklärungspauschalen für Notaufnahmen sind weit entfernt vom tatsächlichen Aufwand.

Immer mehr Patienten suchen nachts und am Wochenende die Notfallambulanz in einem Krankenhaus auf, wenn sie glauben, dringend ärztliche Hilfe zu benötigen. Nicht alle sind Notfälle und könnten auch beim Hausarzt behandelt werden. Das muss jedoch sorgfältig abgeklärt werden. Für diese Untersuchungen können die Notfallambulanzen deutscher Kliniken seit April 2017 eine Abklärungspauschale abrechnen. Umgerechnet in Arbeitszeit pro Patient sind das zwei Minuten. Dies bildet den Aufwand für die Untersuchung der Patienten keineswegs ab, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Die Fachgesellschaft fordert eine angemessene Vergütung für die Versorgung dieser Notfallpatienten.

Für jeden Patienten, den die Notfallambulanzen tagsüber an einen niedergelassenen Arzt verweisen, bekommen die Kliniken ein Honorar von 4,74 Euro. Nachts und am Wochenende beträgt die Pauschale 8,42 Euro. „Diese Beträge bildeten den Aufwand für die Kliniken jedoch nicht im Geringsten ab“, erklärt Professor Dr. med. Reimer Riessen, Präsident der DGIIN. Die Pauschalen vergüten für jeden aufgenommenen Patienten nämlich nur zwei Minuten. In dieser Zeit muss eine Pflegekraft den Patienten administrativ aufnehmen, eine kurze Anamnese erheben, Vitalparameter messen (Blutdruck, Herzfrequenz, Atemfrequenz, Temperatur), die Befunde dokumentieren und den Patienten einem Arzt vorstellen, der dann – eventuell nach einer körperlichen Untersuchung – die endgültige Entscheidung über die ambulante oder stationäre Weiterbehandlung zu treffen hat. Dabei nähme die Zahl der Patienten in den Notaufnahmen kontinuierlich zu, so die Fachgesellschaft. Darunter gäbe es einen wachsenden Anteil von älteren Patienten, die an mehreren komplexen Erkrankungen leiden, die bei der Abklärung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

„Die Vorstellung der kassenärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Vorgehen und der damit verbundenen Vergütung ist nicht haltbar“, sagt Professor Dr. med. Uwe Janssens, Generalsekretar der DGIIN. Zudem unterstellte der Vorsitzende der kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Eckart Starke, den Krankenhäusern, dass diese sich zunehmend in der ambulanten Versorgung „breitgemacht“ hätten. Die Kliniken hätten in den letzten Jahren den Grundsatz unterlaufen, Patienten nur dann stationär aufzunehmen, wenn eine ambulante Versorgung auf höchstem medizinischem Niveau nicht ohne Risiken möglich ist. „Dabei wird die Versorgung außerhalb der Regelzeiten der kassenärztlichen Versorgung mittlerweile zunehmend und eher unfreiwillig durch die Notfallambulanzen der Kliniken wahrgenommen“, widerspricht Janssens. Diese stießen damit aufgrund der erheblich wachsenden Patientenzahlen an ihre Belastungsgrenzen. Zusätzlich suchen auch immer mehr Patienten mit eher banalen Erkrankungen die Notaufnahme auf. „Die Entscheidung, ob ein Patient eine stationäre Behandlung benötigt, ist aber komplex und kann nicht innerhalb von zwei Minuten getroffen werden,“ sagt der DGIIN-Experte. Grundsätzlich müssen für die Notfallversorgung an der Schnittstelle vom ambulanten zum stationären Versorgungsbereich neue innovative Finanzierungsmodelle entwickelt werden, die den tatsächlichen Aufwand angemessen abbilden, fordert die DGIIN.

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