Freitag, März 29, 2024

Neuen EMA-Standort rasch festlegen, fordert die EFPIA

Die EFPIA und verschiedene Industrieverbände plädieren für eine rasche Entscheidung zum neuen EMA-Standort. Favorisiert werden derzeit Paris und Barcelona.

Der Europäische Rat will Ende 2017 entscheiden, wohin die europäische Arzneimittelagentur EMA als Folge des Brexit umziehen soll. Die aussichtsreichen Bewerber für den neuen EMA-Standort sind die Hauptstädte Wien, Barcelona, Paris, Warschau, Kopenhagen, Amsterdam und Prag. Als große Favoriten werden offiziell Paris und Barcelona (die Hauptstadt von Katalonien hatte sich bereits in den 1990-er Jahren um den Sitz der EMA beworben, war damals aber wegen London gescheitert) gehandelt. Nach Aussagen von Diplomaten ist aber wahrscheinlicher, den neuen EMA-Standort an ein mittel- oder osteuropäisches Land zu vergeben.

Die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA – der Dachverband der Europäischen Pharmaindustrie) und weitere Industrieverbände plädierten Anfang Juli dafür, die Entscheidung zum neuen EMA-Standort schneller zu treffen. „Allen muss klar sein: Im Falle eines Fehlschlags hat Europa keine Rückfallebene“, warnte Anfang Juli Elizabeth Kuiper, Direktorin für Europa-Angelegenheiten der EFPIA. Die sachgerechte Auswahl des neuen EMA-Standorts sei für das gesamte europäische Gesundheitssystem sowie für die pharmazeutische Industrie von großer Bedeutung, die Arbeitskontinuität der EMA müsse gewährleistet sein. In einem offenen Brief an die Brexit-Chefunterhändler Michel Barnier für die EU und dem Briten David Davies haben EFPIA und weitere Pharmaverbände die Dringlichkeit betont. Bezüglich Arzneimittelzulassung und -überwachung weisen Pharmaindustrievertreter auf die Notwendigkeit hin, die enge Kooperation zwischen der EU und UK  weiterhin zu gewährleisten, um nicht Produktions- und Lieferketten europaweit zu belasten – mit möglichen negativen Auswirkungen für die medikamentöse Versorgung der Patienten.

Kriterien für den neuen EMA-Standort

Bereits im Mai 2017 haben die EFPIA und Mitgliedsfirmen in einem Brief an die EU-Kommission eine Liste konkreter Sachkriterien definiert, die jede Bewerberstadt erfüllen sollte, um als Sitz der EMA in Frage zu kommen. Diese EFPA-Liste bildete die inhaltliche Grundlage für die Auswahlkriterien, auf die sich die EU-Kommission und der Europäische Rat im Juni geeinigt hatten. Die Kandidaten-Städte müssen beispielsweise wichtige soziale Voraussetzungen für die knapp 900 Angestellten der EMA und ihre Familien – wie Betreuung und schulische Ausbildung der Kinder, geeignete Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Partnerinnen und Partner – gewährleisten. Drei Sachkriterien werden für den Auswahlprozess entscheidend sein:

  • Die volle Funktionsfähigkeit am neuen EMA-Standort muss bis März 2019 garantiert sein. Das ist der Zeitpunkt des faktischen Austritts Großbritanniens aus der EU.
  • Im Zusammenhang mit zahlreichen Treffen der Gremien und Fachgruppen müssen tausende Experten den neuen EMA-Standort jederzeit schnell und problemlos erreichen können.
  • Die medizinisch-wissenschaftliche Infrastruktur der Bewerberstadt muss eine bruchlose Kontinuität in der Arbeit aller Aufgabenfelder der EMA gewährleisten.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis zum 31. Juli noch Zeit, sich ausschließlich mit einer Stadt für den neuen EMA-Standort zu erwerben, wobei bereits 24 Bewerbungen bei der Kommission eingegangen sind. Österreich geht mit Wien, Deutschland mit Bonn ins Rennen.

 

Pharmaindustrie hofft auf sachorientierte Erwägungen

Für die Pharmaindustrie ist es vor allem wichtig, dass die Entscheidung nach sachorientierten Erwägungen und rasch fällt. Denn die Unsicherheiten um die Zukunft der EMA könnte zu Verzögerungen bei wichtigen Arbeitsprozessen führen. Adrian van den Hoven, Generaldirektor des Generika-Verbands „Medicines for Europe“, erinnert daran, dass eine Vielzahl der Zulassungslizenzen für wichtige Generika bisher nicht bei der europäischen, sondern bei der britischen Arzneimittelbehörde MHRA geführt wurden. Dies müsse nun rasch geändert werden, wobei dieser komplexe Prozess durch die späte EMA-Entscheidung im November 2017 weiter verzögert werde.

Quelle: https://www.pharma-fakten.de/

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