Im Deutschland erhalten betroffene Patienten für medizinisches Cannabis dann eine Verordnung, wenn etablierte Behandlungen nicht zur Verfügung stehen.
Seit dem 17. März 2017 können in Deutschland Patienten medizinisches Cannabis auf Verordnung einsetzen. Das gilt weiter für Cannabisblüten und Cannabisextrakten, Fertigarzneimitteln sowie Zubereitungen wie cannabisbasierte Arzneimitteln, CBA. Und zwar ohne sowie außerhalb der zugelassenen Indikation auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz einer fehlenden arzneimittelrechtlichen Prüfung und Zulassung ermöglicht das Gesetz, Patienten und Patentinnen mit schwerwiegenden Erkrankungen bei nicht ganz entfernt liegender Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder Linderung von schwerwiegenden Symptomen CBA zugänglich zu machen.
Medizinisches Cannabis auf Verordnung, wenn andere Behandlungen nicht helfen
Unter dem Strich können betroffene Patienten für medizinisches Cannabis eine Verordnung bekommen, wenn etablierte Therapieverfahren nicht zur Verfügung stehen. Oder wenn sie erfolglos oder dem Patienten nicht zumutbar waren. Das praktische Vorgehen verlangt eine Antragstellung durch eine Ärztin oder einen Arzt und fakultativ die Prüfung des Antrags durch den MDK der jeweiligen Krankenkasse entsprechend einem Genehmigungsvorbehalt. Im Jahr 2022 stehen die finale Auswertung der gesetzlich geforderten Begleiterhebung und die weitere Ausgestaltung des Umgangs mit medizinischem Cannabis an.
Was ist in den bald fünf Jahren aus Sicht der Schmerzgesellschaft passiert?
1. Die Evidenzgrundlage auf Basis randomisierter klinischer Studien hat sich in dieser Zeit wenig weiterentwickelt. Denn für fast alle Indikationen besteht kein sicherer Wirkungsnachweis, insbesondere für Cannabisblüten und -extrakte.
2. Die Risiken und Nebenwirkungen einer längerfristigen Behandlung mit medizinischem Cannabis sind weiterhin kaum beschrieben und erfasst.
3. Andererseits liefern offene und nicht kontrollierte Studien immer wieder Hinweise auf positive Effekte in selektierten Patientengruppen, die auch in der klinischen Erfahrung bestätigt werden. In der Begleiterhebung berichten die behandelnden Ärzte und Ärztinnen über positive Effekte nach einem Jahr Behandlung bei etwa zwei Dritteln der 10 000 dokumentierten Patienten – die bei Weitem häufigste Indikation sind chronische Schmerzen.
4. Im ersten Halbjahr 2021 haben Ärzte für fast 90 Millionen Euro medizinisches Cannabis 185000 Einzelne Verordnungen verschrieben. Dies macht deutlich, dass in der Begleiterhebung nur ein Teil der Patienten erfasst wird und dass ein wirtschaftlich interessanter Markt mit erheblichen Kosten für die Solidargemeinschaft entstanden ist.
Quelle:
STATEMENT Cannabis auf Rezept: wann sinnvoll – wann nicht? Und welche gesundheitspolitischen Entscheidungen jetzt dafür nötig sind Professor Dr. med. Frank Petzke, Leiter Schmerzmedizin, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsmedizin Göttingen, und Sprecher der Ad-hoc-Kommission „Cannabis in der Medizin“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.. Deutscher Schmerzkongress der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. und der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG). Oktober 2021