Donnerstag, März 28, 2024

Masernviren: Wichtige Fakten zur Masern und den aktuellen Erkrankungen

Das Jahr 2019 hat in Bezug auf Masernviren-Infektionen mit einem Paukenschlag begonnen. Bis zum 11. Februar verzeichnete man offiziell 42 Fälle.

Im heurigen Jahr konnten offizielle Stellen bis zum 11. Februar bereits 42 Masernviren-Infektionen registrieren. Dies war Ausbrüchen in der Steiermark und Salzburg sowie in Tirol und in Wien geschuldet (Quelle Priv. Doz. Daniela Schmid, Abteilung Infektionsepidemiologie, AGES). Schließlich waren in mehr als einem Drittel der Fälle Kinder unter 5 Jahren betroffen.

Die notwendigen Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung der Masernviren-Infektionen unter Kontrolle zu bringen, sind enorm. Allein einer der Patienten hatte in seiner kontagiösen Phase offenbar 241 Kontakte mit anderen Personen. Die mussten ausfindig gemacht sowie auf ihren Immunitätsstatus überprüft werden. Gegebenenfalls erhielten die Betroffenen eine postexpositionelle Prophylaxe (MMR-Abriegelungsimpfung bzw. Immunglobulingabe).

Etwa 60 Säuglinge mit Masernkontakt wurden heuer bereits über Nacht stationär aufgenommen und erhielten Masern-Immunglobulin. Das bedeutete – ganz abgesehen von den Kosten – eine große emotionale Belastung für die Kinder und deren Eltern. Experten fordern weiters eine Erhöhung der Durchimpfungsraten, um solche Situationen zu vermeiden.

 

Ansteckung mit Masernviren

Masernviren sind extrem ansteckend. Beispielsweise kann eine mit Masernviren infizierte Person 12 bis 18 andere, ungeschützte Personen anstecken. Im Vergleich dazu sind es bei Influenza 1,4 bis 4 Personen sowie bei Ebola 2 Personen. Die Übertragung geschieht von Mensch zu Mensch auf direkter – via „kissing contact“, Sekrettröpfchen – sowie indirekter Route (via Luft: Aerosole; Gegenstände, Oberflächen). Bezüglich Ansteckungsgefahr reicht die Dauer der Kontagiosität von 5 Tage vor bis 4 Tage nach Exanthem-Beginn. Die Inkubationszeit wiederum beträgt 8 bis 12, selten bis 21 Tage. Eine spezifische antivirale Therapie gibt es übrigens bislang nicht.

 

Welche Symptome und Komplikationen Masernviren verursachen

Bei den Masern handelt es sich um eine akute Virusinfektion, die in >95% klinisch manifest wird. Die Frühsymptome einer Erkrankung (Prodromi) sind ansteigendes Fieber (bis 41°C) sowie Husten und Bindehautentzündung. Nach etwa 3 Tagen entwickelt sich ein makulopapulöser Ausschlag, der am Kopf beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Vor oder zu Beginn des Exanthems sind oft an der Wangenschleimhaut typische Kalkspritzer-ähnliche Flecken (Koplik) zu sehen.

Schließlich ist die Komplikationsrate mit 20% recht hoch. Dabei sind häufige Komplikationen eine Mittelohr- und Lungenentzündung sowie Laryngitis (Krupp) und Durchfall. Bei etwa einem von 1.000 Fällen tritt eine Gehirnentzündung auf, die meist einen bleibenden Hirnschaden hinterlässt sowie auch zum Tod führen kann. Schwere Verläufe mit Todesfolge kommen auch bei Patienten unter Immunsuppression (Leukämie, HIV-Infektion, etc.) vor, die evtl. auch ohne Exanthem verlaufen kann. Besonders bei Erkrankung im frühen Kindesalter (unter 5 Jahren) kann nach Jahren als Spätfolge eine fortschreitende und zum Tod führende Panenzephalitis (SSPE) auftreten.

Masern schwächen auch das Immunsystem über mehrere Jahre. Denn die Masernviren infizieren und zerstören B- und T- Gedächtniszellen, die bereits gegen verschiedene andere Krankheitserreger gebildet wurden („Immunamnesie“). Dies führt in der Folge zu einer hohen Anfälligkeit für andere Erreger.

 

Warum kommt es zu den Masern Ausbrüchen?

Im Grunde genommen sind die aktuellen Masern-Ausbrüche sind Folge einer immer noch zu niedrigen Durchimpfungsrate in Österreich. Auf Grund der extrem hohen Kontagiösität der Masern ist eine Durchimpfungsrate von 95% mit zwei MMR-Impfdosen erforderlich, damit die Übertragung auf andere Menschen zum Stillstand gebracht werden kann (Gemeinschaftsschutz). Für die 2-5-Jährigen und die 6-9-Jährigen wurde laut Berechnungen des Sozialministeriums die Durchimpfungsrate von 95% für die 1. Dosis bereits erreicht, allerdings liegt sie für die 2. Dosis leider erst bei 81% bzw. 89%. Jedenfalls haben nur etwa 70% der 15-30-Jährigen einen kompletten Impfschutz mit 2 Dosen.

 

Masernviren in der Schwangerschaft

Ja, aber sie führen zu keinen Missbildungen. Infektionen in der Schwangerschaft sind assoziiert mit einem höheren Hospitalisierungsrisiko und der Entwicklung einer Pneumonie. Zudem können sie zu Abort, Frühgeburtlichkeit und einem geringeren Geburtsgewicht führen. Eine Nicht-Immune Schwangere kann ihrem Neugeborenen keinen vertikalen Schutz gegen Masern verleihen.

SSPE-Risiko: Infizierte Säuglinge haben mit 1:600 ein besonders hohes Risiko in der Folge an einer SSPE –einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis, die tödlich sein kann – zu erkranken.

 

Maßnahmen bei Verdacht auf Masernviren-Infektionen und Meldepflicht

Patienten mit Fieber und Exanthem sollten auf keinen Fall direkt ins Wartezimmer eines (Kinder-) Arztes oder in eine Ambulanz kommen. Hingegen sollten sie sich voranmelden, damit sie der Arzt von anderen Patienten trennen kann. Bei Masernverdacht muss möglichst rasch eine serologische Abklärung erfolgen. Zur Diagnose eignen sich Serum (0,5 ml) für den Nachweis von IgM- und IgG-Antikörpern. Zur weiteren Verifizierung werden auch Speichelsekret bzw. Zahntaschenflüssigkeit und Urin für die PCR und Virusanzucht abgenommen. Empfohlen wird die gleichzeitige Entnahme dieser Materialien am besten bis zum 7. Tag nach Exanthembeginn. Mittels PCR kann zwischen Wildvirus-Infektionen und Impfvirus unterschieden werden.

Bei einem positiven PCR Ergebnis wird das Masernvirus genotypisiert. Das ist wichtig im Hinblick auf die Analyse von Ausbrüchen und nationalen und internationalen Übertragungsketten.

Jeder Masernverdacht muss über das elektronische Meldesystem (EMS) den örtlichen Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit sofort Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden können, um eine Weiterverbreitung dieser hochansteckenden Erkrankung zu vermeiden (siehe unten angegebenen Link zur Standardverfahrensanweisung: Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen).

 

Welche Kontaktpersonen besonders gefährdet sind

Eine Hochrisikoexposition besteht für Haushaltskontakte und bei Aufenthalt im selben Raum zur selben Zeit wie der Masernpatient (Beispiel Wartezimmer).

Grundsätzlich sollte der Arzt bei allen Kontaktpersonen die Immunität gegen Masern an Hand der Impfpassdokumentation (2 Masern-Impfungen) überprüfen. Denn eine alleinige Anamneseerhebung ist nicht ausreichend. Für Personen, die älter als 55 Jahre sind, ist eine Immunität aufgrund einer durchgemachten Masernvirus-Infektion eher wahrscheinlich.

 

Impfung

Bei negativem Immunstatus wird eine postexpositionelle Impfung empfohlen. Die Impfung ist kostenlos erhältlich sowie sehr gut verträglich. Diese soll bis 72h nach Kontakt erfolgen. Eine Impfung später als 3 Tage nach Kontakt ist ungefährlich, die Wirkung jedoch unsicher. Personen, die nur einmal MMR geimpft sind, sollen eine 2. Dosis MMR erhalten. Personen, die in den 1960er Jahren mit dem Totimpfstoff „Quintovirelon“ geimpft wurden, sollen 2 MMR-Impfungen erhalten.

Für Säuglinge vor dem 7. Lebensmonat, Schwangere sowie immunsupprimierte Personen wird eine Immunglobulingabe innerhalb von 6 Tagen empfohlen (siehe auch Impfplan 2019). Weitere Personenkontakte sind bis zur Klärung der Immunität bzw. bis zur Verabreichung einer Impfung zu vermeiden.

Jedenfalls dürfen Personen, die nicht immun sind und eine postexpositionelle Impfung ablehnen, im Zeitraum von 5 bis 21 Tagen nach der Exposition nicht im Patienten- bzw. Betreuungsbereich tätig sein. Außerdem dürfen sie sich auch nicht in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Die genauen Definitionen und Vorgehensweisen beschreibt die Standardverfahrensanweisung (Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen – Link siehe unten).

In Österreich wird die MMR-Impfung allen Kindern und Erwachsenen kostenfrei angeboten. Besonders wichtig ist die Immunität gegen Masern für alle Personen, die in Gesundheits-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, damit diese ihre Pfleglinge nicht infizieren können. Jedenfalls überträgt das MMR-Impfung das Impfvirus wird nicht. Daher besteht hier auch keine Gefahr für Immunsupprimierte. Schließlich ist die Impfung auch für stillende Mütter geeignet.

 

Wer kann nicht mit dem MMR-Lebendimpfstoff geimpft werden?

  • Säuglinge in den ersten 9 Lebensmonaten. Ausnahme: In einer Ausbruchsituation kann ab dem Alter von 7 Monaten geimpft werden (siehe auch Impfplan 2019).
  • Bei akuter fieberhafter Erkrankung und bei vorangegangener Gabe von Immunglobulin (in den letzten 3 Monaten) soll die Impfung verschoben werden.
  • Anaphylaktische Reaktion bei vorangegangener Impfung.
  • Immundefizienz (angeboren, erworben, medikamentös). Ausnahme: HIVinfizierte Kinder ohne Immundefizienz sollen geimpft werden. Jedenfalls stellen Behandlungen mit inhalativen Kortikosteroiden sowie eine systemische Kortikoidtherapie (zuletzt vor einem Monat) kein Ausschlusskriterium dar.
  • Schwangerschaft; Aus theoretischen Gründen sollte in dieser Zeit keine Impfung erfolgen. Wenngleich eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft noch nie negativen Folge verursachte. Zum Ausschluss einer Schwangerschaft genügt die Befragung der Impfwilligen, ein Schwangerschaftstest ist nicht erforderlich.
  • Weitere Informationen finden Interessierte unter folgenden Links des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: Impfplan 2019.

https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Imp fen/Oesterreichischer_Impfplan_2019

Standardverfahrensanweisung zu personenbezogenen Kontroll- und Präventionsmaßnahmen: https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/8/6/CH3434/CMS15 40992553202/masernstandardverfahrensanleitung_( sva)_fuer_die_gesundheitsbehoerde_in_oesterreich _(stand_juli_2017).pdf

Aktuelle Masern Situation: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Kra nkheiten/Uebertragbare_Krankheiten/Infektionskrankheiten_A_Z/Masern

Impfungen für das medizinische Personal: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Imp fen/Impfempfehlungen_fuer_das_Gesundheitspersonal_in_Oesterreich

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Quelle:

VIRUSEPIDEMIOLOGISCHE INFORMATION” NR. 03/19-8

Prof. Dr. Heidemarie Holzmann. Department für Virologie der Med. Universität Wien.

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