Donnerstag, April 25, 2024

„Klug entscheiden“-Empfehlungen der DGVS

„Klug entscheiden“-Empfehlungen der DGVS als Beitrag zur „Klug entscheiden“-Initiative der DGIM: Weniger Cortison, weniger ASS, mehr Ultraschall.

Zusammengefasst lauten die Empfehlungen der DGVS:

  • Krankheitsschübe bei Morbus Crohn lassen sich durch die dauerhafte Gabe von Cortison nicht wirksam verhindern,
  • die normale Bevölkerung sollte kein ASS zur Darmkrebsprophylaxe einnehmen und
  • Patienten mit einem besonderen Risiko für Leberkrebs, sollten halbjährlich per Ultraschall untersucht werden.

Mit diesen und weiteren Empfehlungen beteiligt sich die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) an der „Klug entscheiden“-Initiative der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Die konkreten Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, Über- und Unterversorgung in der Gastroenterologie zu reduzieren und die Patientenversorgung zu verbessern.

„Wir arbeiten seit vielen Jahren daran, evidenzbasierte, interdisziplinäre Leitlinien nach hohem wissenschaftlichen Standard zu erstellen“, erklärt  DGVS-Präsident Professor Dr. med. Markus M. Lerch. „Für die „Klug Entscheiden“-Kampagne haben wir eine Auswahl von Empfehlungen aus unseren Leitlinien getroffen, die von besonderer Relevanz für die Qualität der Patientenversorgung sind“, erläutert der Direktor der Klinik für Innere Medizin A am Universitätsklinikum Greifswald. „Wir hoffen, dass die Initiative dazu beiträgt, die Empfehlungen in die Kliniken und Praxen zu tragen und die Aufmerksamkeit gegenüber den Leitlinien zu erhöhen“.

Ihre „Klug entscheiden“- Empfehlungen hat die DGVS nun im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlicht. „Wir haben hier medizinische Leistungen benannt, die aus unserer Sicht zu häufig oder aber zu selten fachgerecht erbracht werden“, erklärt DGVS- Vorstandsmitglied Professor Dr. med. Stefan Zeuzem aus Frankfurt, der die „Klug Entscheiden“-Kampagne der DGVS koordiniert. Es handle sich durchweg um „starke“ Empfehlungen, die durch gute wissenschaftliche Studien belegt sind, betont der Mediziner. „Allerdings fehlen bislang konkrete Zahlen darüber, wie häufig diese Leistungen erbracht oder eben versäumt werden“, bemängelt Zeuzem. Wesentlich für den Erfolg von „Klug entscheiden“ werde es sein, Strukturen in der Versorgungsforschung zu schaffen, die die Durchsetzung der genannten Maßnahmen messbar machten, schreiben die Autoren der DGVS im Deutschen Ärzteblatt.

Positiv-Empfehlungen der DGVS: Folgende Maßnahmen sollten Gastroenterologen künftig häufiger ergreifen:

  • Motivation zum Nicht-Rauchen für Morbus Crohn-Patienten.
  • Ergänzende Chemotherapie für Patienten nach der Bauchspeicheldrüsenkrebs-OP.
  • Halbjährliche Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Leberkrebs für bestimmte Risikogruppen (Hepatitis C-Patienten mit Leberzirrhose, Patienten mit chronischer Hepatitis B und Patienten mit Fettleberhepatitis)
  • Ständige Sauerstoff- und Blutdruckmessungen zur Überwachung von sedierten Patienten bei einer Magen- oder Darmspiegelung.

Negativ-Empfehlungen der DGVS: Auf Folgendes sollten Gastroenterologen künftig verzichten:

  • Test auf Blut im Stuhl bei Patienten, die an der Darmkrebs-Vorsorge per Darmspiegelung teilnehmen.
  • Verschreibung von Acetylsalicylsäure (ASS) zur Darmkrebsprophylaxe in der gesunden Bevölkerung.
  • Operationen von Gallensteinen, die keine Symptome verursachen.
  • Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) bei gutartigen „Läsionen“ der Leber, wie etwa den häufigen Blutschwämmchen (Hämangiomen).
  • Kortisongabe zur Vermeidung von Krankheitsschüben bei Chronisch Entzündlichen Darmerkrankungen, also Morbus Crohn und Colitis ulcerosa.

 

Die Leitlinien / Empfehlungen der DGVS im Internet:

http://www.dgvs.de/leitlinien/leitlinien-der-dgvs/

Literatur: Klug entscheiden…in der Gastroenterologie, Petra Lynen Jansen, Herbert Koop, Stefan Zeuzem, Axel Dignaß, Frank Lammert, Markus M. Lerch, Christian Trautwein, Till Wehrmann, Deutsches Ärzteblatt , Jg. 113, Heft 29–30, 25. Juli 2016; http://www.aerzteblatt.de/archiv/180827

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