Donnerstag, April 25, 2024

Große Risiken durch Mehrfachmedikation

Risiko Mehrfachmedikation: Seit Oktober 2016 haben Patienten, die regelmäßig drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, deshalb einen Anspruch auf einen sogenannten Medikationsplan.

Knapp 20 Prozent der Patienten über 65 Jahre nehmen gleichzeitig mindestens fünf verschiedene ärztlich verordnete Medikamente ein, denn sie leiden an unterschiedlichen behandlungsbedürftigen Erkrankungen. Dies ergab eine frühere Studie der mhplus Krankenkasse. Die Mehrfachmedikation hat allerdings große Risiken.

Auch frei verkäufliche Arzneimittel im Auge behalten

Im Alter ist die Einnahme unterschiedlicher Wirkstoffe besonders problematisch: Denn ältere Menschen vertragen Medikamente oft schlechter als jüngere Patienten. Körperliche Veränderungen wie die geringere Leistungsfähigkeit von Leber und Nieren führen im Vergleich häufiger zu unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen der verschiedenen Wirkstoffe. Die Folge können Schwindelgefühle sein, die zu gefährlichen Stürzen führen, oder sogar eine direkte Beeinträchtigung von Organen.

Selbst viele frei verkäufliche Medikamente wie zum Beispiel Schmerzmittel enthalten Wirkstoffe, die unter Umständen gefährliche Wechselwirkungen haben. „Treten bei der Einnahme von Arzneimitteln erstmalig bestimmte Beschwerden auf, sollte der Patient dies umgehend mit seinem Arzt oder Apotheker besprechen“, mahnt Verena Ortmann, Leiterin des Fachbereichs Arzneimittel bei der mhplus Krankenkasse. Versicherten, die sich aktiv vor den Gefahren einer Mehrfachmedikation schützen möchten, bietet diese Krankenkasse beispielsweise eine kostenlose Beratung durch Experten am Arzneimitteltelefon an. „Oftmals liegt der Teufel im Detail, wenn es um Wechsel- und Nebenwirkungen geht“, weiß Ortmann. Sie ergänzt: „Die Experten am Telefon beantworten jederzeit die Fragen der Patienten zu ihrer individuellen Medikation – beispielsweise wenn die Patienten unsicher sind, wann genau sie welche ihrer Arzneimittel im Tagesverlauf einnehmen sollten. Das ist gerade dann wichtig wenn der betreuende Arzt einmal kurzfristig nicht verfügbar ist.“

Patienten haben Anspruch auf Medikationsplan

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die regelmäßig drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, einen Anspruch auf einen sogenannten Medikationsplan. Er wird in Papierform durch den schwerpunktmäßig betreuenden Arzt erstellt. Dieser muss den Patienten über den entsprechenden Anspruch informieren. Der Plan dokumentiert alle Arzneimittel, die der Patient anwendet, übersichtlich und verständlich mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen. Seit April 2017 ist im Übrigen auch eine zertifizierte Software zur Erstellung des Medikationsplans Pflicht.

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