Donnerstag, April 25, 2024

Gesundheitsberufe-Register-Gesetz

Das beschlossene Gesundheitsberufe-Register-Gesetz soll ein wichtiger Beitrag zu PatientInnensicherheit und KonsumentInnenschutz sein, meint BM Oberhauser.

 

Die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers wurde heute, Dienstag, im Ministerrat beschlossen. „Das Register ist ein wichtiger Beitrag zu PatientInnensicherheit und KonsumentInnenschutz. Damit können Patientinnen und Patienten darauf vertrauen, dass sie von qualifizierten Personen betreut werden. Das ist insbesondere im freiberuflichen Bereich wichtig“, so Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser am Dienstag nach dem Ministerrat. Es soll ein zentrales öffentlich zugängliches Register für Gesundheitsberufe bei der Bundesarbeitskammer eingerichtet werden, wo sich die Angehörigen der betroffenen Berufsgruppen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise eintragen werden.

Vom Register umfasst sind sowohl die Berufsgruppe der Gesundheits-und Krankenpflege, als auch Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste, das heißt: PhysiotherapeutInnen, DiätologInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, biomedizinische AnalytikerInnen, LogopädInnen und Radiologie-TechnologInnen. Analog zu anderen Gesundheitsberufen (ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, etc.) werden Namenslisten samt Ausbildung geführt, die öffentlich und über Internet abrufbar sind. „Diese Transparenz ist ein weiterer Vorteil für die PatientInnen: Sie können sich schnell und einfach einen Überblick über Qualifikation und Spezialisierungen der eingetragenen AnbieterInnen informieren“, so Oberhauser.

Die Bundesarbeitskammer wird dabei als Behörde im unmittelbaren Wirkungsbereich des Gesundheitsministeriums tätig. „Wir haben uns für die Bundesarbeitskammer als durchführende Behörde entschieden, weil sie ein kostengünstiges und arbeitsplatznahes Service bietet und durch die 90 Regionalstellen in ganz Österreich ein einfacher Ablauf für die Berufsgruppen gesichert ist“, betonte die Gesundheitsministerin. Nachdem das bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossene Gesetz zwei Monate vor der Nationalratswahl 2013 nicht in Kraft getreten ist, zeigt sich Oberhauser zuversichtlich, dass mit der Registrierung im Juni 2016 begonnen werden kann.

 

Samariterbund begrüßt neues Gesundheitsberufe-Register-Gesetz

Das zentrale Register gibt es einen guten Überblick über Qualifikation und Spezialisierung der eingetragenen Anbieter in den Bereichen Krankenpflege und medizinisch-technische Dienste, meint der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs in einer ersten Reaktion. „Mit der Einführung eines zentralen und öffentlich zugänglichen Registers für Gesundheitsberufe ist ein wichtiger Schritt gesetzt worden. Gerade dieser Bereich ist hochsensibel und die Verunsicherung oft recht groß. Nun können sich Patientinnen und Patienten rasch einen guten Überblick über die Qualifikation der Anbieter verschaffen“, so Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.

Auch für die schwierige Planung im Gesundheitswesen bringe das Berufsregister einen großen Vorteil. „Durch die vorhandenen Daten ist eine effektive Bedarfsplanung im Gesundheitsbereich leichter möglich“, erklärt Reinhard Hundsmüller. Der Samariterbund begrüßt zudem, dass die Arbeiterkammer bundesweit die Trägerorganisation der Registrierungsbehörde ist, da sie über eine schon vorhandene, gut ausgebaute Infrastruktur verfügt. Damit wird allen Berufsangehörigen ein kostengünstiges und arbeits- oder wohnortnahes Registrierungsservice ermöglicht.

Quelle: www.bmg.gv.atwww.samariterbund.net

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