Freitag, April 19, 2024

Arzneimittelversorgung nicht durch neue Regelung aufs Spiel setzen

Ärztinnen und Ärzte sollen weiterhin gezielt Medikamente verordnen dürfen, nicht bloß Wirkstoffe. Andernfalls werden Patientinnen und Patienten verunsichert.

Sollte den Ärztinnen und Ärzten durch eine sogenannte „Wirkstoffverordnung“ zukünftig vorgeschrieben werden, nur noch Wirkstoffe und keine Medikamente mehr verordnen zu dürfen, würde sich das gleich zweifach negativ auswirken: Es verunsichert Patientinnen und Patienten und gefährdet den Arzneimittelschatz, weil gewisse Produkte vom Markt verschwinden. Am Ende würde die Einkaufsstrategie der Apotheke darüber entscheiden, welches Arzneimittel der Patient erhält.

Dazu Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG: „Wir sind ganz entschieden gegen eine Änderung der bisher gelebten Praxis, und zwar aus gutem Grund. Müssen beispielsweise Patientinnen und Patienten aufgrund einer Erkrankung langfristig Medikamente einnehmen, so wird ihnen bei dieser neuen Regelung in der Apotheke mitunter jedes Mal ein anderes Präparat ausgehändigt. Zwar mit gleichem Wirkstoff, aber von einem anderen Hersteller, mit anderem Namen und in einer anderen Packung. Das fördert keineswegs die sogenannte Adhärenz, sprich die Motivation seitens der Patientinnen und Patienten, ihre Arzneimittel auch so einzunehmen, wie es vorgegeben wird.“

Die Entscheidungshoheit darüber, mit welchem Medikament jemand behandelt werden soll, muss nach Ansicht der PHARMIG bei den Ärztinnen und Ärzten bleiben und sollte nicht auf die Apothekerinnen und Apotheker übergehen. Wäre letzteres der Fall, hätten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auch keinen exakten Überblick mehr darüber, welche Arzneispezialität ihre Patientinnen und Patienten letztlich erhalten. Gerade auch dann, wenn mehrere Medikamente gleichzeitig eingenommen werden müssen, wird es den Behandlern damit verunmöglicht, diese Medikamente gut aufeinander abzustimmen, um unerwünschte Wechselwirkungen möglichst zu vermeiden.

Daneben hätte diese Neuerung einen weiteren negativen Aspekt, nämlich hinsichtlich des Arzneimittelschatzes. Dazu Herzog: „Österreich zählt im EU-Vergleich zu jenen Ländern, in denen die Arzneimittelpreise unter dem EU-Durchschnitt liegen und einige Produkte sogar billiger sind als in osteuropäischen Ländern. Eine Wirkstoffverordnung übt weiter Druck auf die hiesigen Preise aus. Zahlreiche bewährte Arzneimittel würden vom Markt verschwinden, weil ihren die wirtschaftliche Basis entzogen wird. Das alles ist schlichtweg nicht im Sinne einer verbesserten Versorgung, ganz im Gegenteil. Daher muss der Status Quo erhalten bleiben.“

Auch wenn argumentiert wird, dass andere Länder in der EU eine solche Regelung bereits haben, heißt das nicht, dass das unbedingt nachahmenswert wäre, so Herzog. „Schon gar nicht, wenn es um das Wohl der Patientinnen und Patienten geht“, so der Verbandsvertreter. In Europa herrschen völlig unterschiedliche Preisregelungen und Erstattungssysteme. Ein Ländervergleich ist daher in diesem Kontext nicht zielführend.


Quelle: PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs

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