Freitag, März 29, 2024

Arzneimitteltherapiesicherheit – Medikationsfehler vermeiden

Arzneimitteltherapiesicherheit stellt Gesamtheit der Maßnahmen für einen optimalen Medikationsprozess mit dem Ziel, Medikationsfehler zu vermeiden.

Die Behandlung mit Arzneimitteln wird zunehmend als komplexer Prozess wahrgenommen, der das koordinierte Zusammenwirken von Patient, Angehörigen und Heilberuflern erfordert. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der  Arzneimittelsicherheit und der  Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).

Während die Arzneimittelsicherheit die Sicherheit eines Medikamentes beschreibt bei der Anwendung gemäß Fach- bzw. Gebrauchsinformation, d. h. dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, versteht man unter Arzneimitteltherapiesicherheit die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu vermeiden. Da zum Zeitpunkt der Zulassung eines neuen Arzneimittels oft unzureichende Informationen vorliegen zu potenziellen Risiken neuer Wirkstoffe, sind Maßnahmen der Pharmakovigilanz, einschließlich weiterer Studien nach der Zulassung, von großer Bedeutung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, weitere Erkenntnisse zur Arzneimittelsicherheit zu gewinnen, vor allem auch zur Anwendung neuer Wirkstoffe unter Alltagsbedingungen, wie zum Beispiel zur Behandlung von älteren Patienten mit Begleiterkrankungen und Begleitmedikation (1). Gerade die Multimedikation trägt dabei wesentlich zum Risiko der Arzneimitteltherapie bei und beeinflusst somit die Arzneimitteltherapiesicherheit.

Die Angaben zur Häufigkeit von Medikationsfehlern in der Literatur variieren stark und sind unter anderem abhängig von den Studienbedingungen, den analysierten medizinischen Fachdisziplinen und den untersuchten Bereichen (z. B. ambulanter oder stationärer Bereich, Intensivstation). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt derzeit eine prospektive Studie in drei deutschen Krankenhäusern durch, unter anderem um aktuelle Zahlen zur Häufigkeit von Nebenwirkungen infolge von Medikationsfehlern zu gewinnen (2).

Abweichen vom optimalen Medikationsprozess

Medikationsfehler werden definiert als das Abweichen von dem für den Patienten optimalen Medikationsprozess, das zu einer grundsätzlich vermeidbaren Schädigung des Patienten führt oder führen könnte (3). Sie können von jedem am Medikationsprozess Beteiligten verursacht werden, insbesondere von Ärzten, Apothekern oder Pflegepersonal sowie von Patienten und deren Angehörigen. Der Medikationsprozess umfasst alle Stufen der Arzneimitteltherapie. Dabei sind verschiedene Faktoren verantwortlich dafür, dass von der Verordnung eines Arzneimittels bis hin zur Verabreichung und Einnahme Fehler auftreten. Heute gilt die ärztliche Verordnung als derjenige Schritt im Medikationsprozess, bei dem die meisten schwerwiegenden Fehler auftreten (4). So können Fehler zum Beispiel bei der Medikamentenverordnung entstehen, wenn der Arzt einen Patienten mit seinen Krankheiten und Befunden nicht gut kennt und ein ungeeignetes Medikament oder eine falsche Dosierung verschreibt. Weitere Fehlerquellen können handschriftliche Anordnungen in der Kurve sein, die unleserlich sind oder möglicherweise falsch gelesen werden. Auch der Schritt der Verabreichung von Arzneimitteln birgt Risiken: So könnte zum Beispiel ein Patient unbeabsichtigt die Medikation seines Bettnachbarn erhalten oder seine Medikation zum falschen Zeitpunkt bekommen (4).

Darüber hinaus begünstigen verschiedene Risikofaktoren das Auftreten von Medikationsfehlern. So wurden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) wiederholt Fälle berichtet, bei denen Arzneimittel mit ähnlichem Aussehen oder Namen (sog. Look-Alikes, Sound-Alikes) verwechselt wurden. Wenn beispielsweise Arzneimittelverpackungen ähnlich aussehen und Patienten diese verwechseln, kann es zu Über- und Unterdosierungen kommen – je nach Arzneimittel mit mehr oder weniger dramatischen Konsequenzen. Als ein weiteres Beispiel muss mangelnde Kommunikation an sogenannten „intersektoralen“ Schnittstellen genannt werden: Man stelle sich beispielsweise einen 75-jährigen Patienten vor mit mehreren Erkrankungen und entsprechend vielen gleichzeitig verordneten Arzneimitteln (Multimedikation). Wenn dieser ins Krankenhaus aufgenommen wird, dann können bereits bei der Aufnahme Medikationsfehler entstehen, entweder weil der Patient keine detaillierten Angaben zu seiner umfangreichen Medikation machen kann oder weil nicht genügend Sorgfalt für die Medikationsanamnese aufgewendet wird. Im Krankenhaus selbst wird oft die Medikation umgestellt, weil entweder die akute Erkrankung dies erfordert oder weil bestimmte Arzneimittel im Krankenhaus nicht vorhanden sind. Wird der Patient hierüber nicht spätestens zum Zeitpunkt der Entlassung ausreichend informiert, besteht das Risiko, dass er nach der Entlassung die nun aktuelle Medikation nicht korrekt einnimmt. Abhilfe könnte hier ein strukturierter Medikationsplan schaffen, in dem konkrete Angaben zur Medikation mit Einnahmehinweisen zu finden sind.

Es gibt weitere Risikofaktoren, die Medikationsfehler begünstigen. Um die Ursachen für Medikationsfehler im deutschen Versorgungskontext besser zu verstehen, führt die AkdÄ derzeit ein Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch, das vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird. In dem Projekt sollen Medikationsfehler erfasst und analysiert werden, um anschließend Rückschlüsse zu Interventionsstrategien ableiten zu können. Ärztliche Fallberichte zu Medikationsfehlern werden im Rahmen des seit Jahrzehnten bei der AkdÄ etablierten Spontanmeldesystems für Nebenwirkungen erfasst. Von Interesse sind insbesondere Fallberichte zu Medikationsfehlern, die zu einem schwerwiegenden Schaden beim Patienten geführt haben. Auch Medikationsfehler mit Schadenspotenzial sollen erfasst werden (5).

Insbesondere bei multimorbiden Patienten, wie im Beispiel oben erwähnt, kann die Arzneimitteltherapie durch Begleiterkrankungen, Multimedikation, Neben- und Wechselwirkungen Komplikationen hervorrufen und Medikationsfehler begünstigen. Mit Hilfe eines einheitlichen Medikationsplans sollen diese Probleme vermieden werden. Ab Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans. Dieser gibt einen Überblick über die gesamte Medikation (z. B. Arzneimittel, Stärke, Einnahmehinweise) und verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit aller am Medikationsprozess Beteiligten, vor allem auch an „Schnittstellen“ (z. B. Entlassung aus dem Krankenhaus), zu optimieren (6).

Zur Verbesserung der AMTS können neben dem bundeseinheitlichen Medikationsplan weitere Maßnahmen beitragen. Zu nennen sind unter anderem: die Anwendung elektronischer Systeme zur Unterstützung der korrekten Arzneimittelverordnung, Beteiligung von Pharmazeuten in der Klinik am Medikationsprozess sowie die Durchführung von Doppelkontrollen im Vier-Augen-Prinzip bei der Vorbereitung und Verabreichung von Arzneimitteln. Bislang liegen jedoch nur wenige aussagekräftige Studien vor, die den Nutzen dieser Maßnahmen überzeugend belegen können (7).

Um Medikationsfehler künftig besser zu vermeiden, bedarf es grundsätzlich der gemeinsamen Anstrengung aller am Medikationsprozess Beteiligten, insbesondere der Ärzte und Apotheker, der Pflegekräfte, aber auch der Patienten selbst. Die öffentliche Diskussion und die Berichterstattung über den Internationalen Tag der Patientensicherheit werden Patienten hoffentlich für das Thema Medikationsfehler sensibilisieren und dazu beitragen, dass Patienten von Ärztinnen und Ärzten zunehmend in Entscheidungen für oder gegen die (richtige) Einnahme eines Arzneimittels einbezogen werden („informierte Entscheidung“).

Professor Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig
Professor Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig

Quelle:

Statement » Arzneimitteltherapiesicherheit: Wie lassen sich Medikationsfehler besser vermeiden? « von Professor Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie, Tumorimmunologie und Palliativmedizin am HELIOS Klinikum Berlin-Buch anlässlich des 2. Internationalen Tages der Patientensicherheit im September 2016.

Literatur:

1. Stammschulte T, Pachl H, Gundert-Remy U et al.: Einführung in die Grundlagen der Pharmakovigilanz (Teil II) – Spontanmeldesystem zur Erfassung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW). Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2010; 1 (4): 18-26.

2. Kaumanns K, Kayser C, Paeschke N et al.: Medikationsfehler im Fokus der Forschung und Pharmakovigilanz. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2015; 6 (2): 27-35.

3. Aly A-F: Definitionen zu Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2015; 42: 99-104.

4. Thürmann PA: Medikationssicherheit im Krankenhaus. In: Burgard G, Baberg HT, Popken G (Hrsg.): Patientensicherheit. GemeinsamSicher. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2014; 59-63.

5. Aly A-F, Köberle U, Stammschulte T, Bräutigam K: Zentrale Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern innerhalb des Spontanmeldesystems der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2015; 42: 105-110.

6. Krüger-Brand HE: Medikationsplan für mehr Sicherheit. Dtsch Ärztebl 2015; 112: A 1410-A 1413.

7. Ludwig W-D: Medikationssicherheit – nationale und internationale Perspektive. In: Burgard G, Baberg HT, Popken G (Hrsg.): Patientensicherheit. GemeinsamSicher. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2014; 51-58.

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