Donnerstag, März 28, 2024

Apnoen beim Schlaf als Risiko für die persönliche Verkehrstüchtigkeit

Wer an Apnoen, Atemstillstände, im Schlaf leidet, muss in der Nacht eine CPAP-Maske tragen, um die Verkehrstüchtigkeit zu gewährleisten, besagt das Führerscheingesetz.

Im Grunde genommen sein Atemstillstände beziehungsweise Apnoen im Schlaf ein Risikofaktor für den Straßenverkehr. Deswegen schreibt die gesetzliche Regelung zur Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung in Österreich ärztliche Kontrolluntersuchungen für Schlafapnoe-Patienten vor zur Bestätigung der Verkehrstüchtigkeit der Betroffenen.

Im Grunde genommen gelten Apnoen im Schlaf auch als Ursache für eine Reihe anderer Erkrankungen mit durchaus lebensbedrohlichen Folgen. Deswegen hat der österreichische Gesetzgeber den Umgang mit der Gefährlichkeit der Atemaussetzer während des Schlafes für den Straßenverkehr mittels eines Bundesgesetzblattes geregelt.

Welche Folgen können Apnoen im Schlaf beziehungsweise Schlafstörungen aber nun tatsächlich für die Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrssicherheit haben? Was sagen nationale und internationale Daten zum Risikofaktor „Tagesmüdigkeit als Unfallursache“? Wie ist mit dem gesetzlichen Rahmen umzugehen? Was bedeutet das für die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten beziehungsweise für den Datenschutz? Was bedeutet dies für Berufskraftfahrer wie Bus- oder LKW-Fahrer?



 

Obstruktive Schlafapnoe: Apnoen im Schlaf von bis zu 120 Sekunden

Unter dem Strich leidet fast jeder zehnte Mensch in unseren Breiten, zumeist ohne es zu wissen, an einer gefährlichen schlafbezogenen Atemstörung, der sogenannten Schlafapnoe (A-Pnoe, griechisch: ohne Atem). Bei ihnen setzt die Atemtätigkeit während des Schlafes phasenweise aus. Diese Atemstillstände können sich im Schlaf zu richtigen Apnoen von bis zu 120 Sekunden ausdehnen. Es folgen Phasen der Hyperventilation (übermäßiges Luftholen).

Das Schlafapnoe-Syndrom zählt – wie das normale Schnarchen – zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen. Allerdings sind die Schnarchgeräusche bei einer Schlafapnoe besonders laut und unregelmäßig. Oft fallen den Partnern die Atemstillstände auf, die die Betroffenen im Schlaf selbst ja nicht bewusst wahrnehmen.

 

Erschöpfung und quälende Tagesmüdigkeit

Die immer wieder unterbrochene Sauerstoffversorgung durch die Apnoen im Schlaf führt zu ständigem Stress während der Schlafperioden. Im Grunde genommen kämpfen die Betroffenen mehrmals pro Nacht quasi wie Ertrinkende ums Überleben. Dadurch kommt es natürlich zu einer stark verminderten Schlafqualität. Denn betroffene Menschen erwachen nicht ausgeruht, sondern erschöpft und leiden dann an einer quälender Tagesmüdigkeit. Diese Folgen von Apnoen im Schlaf beeinträchtigen schließlich die Verkehrstüchtigkeit.

Besonders Männer über 50, die übergewichtig sind, sind von Apnoen während des Schlafs betroffen. Denn Übergewicht gilt als Hauptrisikofaktor für eine obstruktive Schlafapnoe. Wenn jemand innerhalb eines Jahres 10% des Körpergewicht zunimmt, dann hat man eine siebenmal so hohe Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung einer obstruktive Schlafapnoe. Das führt einerseits zu diversen, mitunter lebensbedrohlichen Erkrankungen, wie Bluthochdruck, Lungenhochdruck, stark erhöhtem Risiko für Herzkreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt. Andererseits stellen Tagesmüdigkeit und verminderte Konzentrationsfähigkeit gerade im Straßenverkehr ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.



 

Risikofaktor Tagesmüdigkeit als Unfallursache

Neurophysiologische Untersuchungen zeigen ganz eindeutig, dass man, schon wenn der Schlaf drei Mal pro Nacht unterbrochen wird, am nächsten Tag nicht mehr verkehrstüchtig ist. Dabei ist egal, wodurch der Schlaf gestört wird. Das kann im Rahmen eines Nachtdienstes sein, bei dem man mehrmals geweckt wird, oder eben durch eine Schlafapnoe. Der gestörte Schlaf hat die gleichen Auswirkungen wie eine Alkoholisierung.

Rund 10% der Verkehrsunfälle mit Todesfolge werden durch Müdigkeit am Steuer verursacht. Man schätzt, dass der Hauptanteil davon eine direkte Folge schlafbezogener Atmungsstörungen wie Schlafapnoe ist.

Denn bei 16 bis 30 Atemstillständen beziehungsweise Apnoen im Schlaf pro Stunde spricht man von einer moderaten Schlafapnoe. Bei mehr als 30 Atemstillständen spricht man von einer schweren obstruktiven Schlafapnoe. Die dadurch verursachte Tagesmüdigkeit wirkt sich sehr negativ auf die Konzentrationsfähigkeit aus.

 

Neue gesetzliche Regelung zur Führerschein-Gesundheitsverordnung

Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen. Basierend auf einer 2015 von der EU herausgegebenen Direktive, die in allen EU-Staaten umgesetzt werden muss, da der „Risikofaktor Tagesmüdigkeit“ nicht vor den Grenzen eines Staates halt macht, gibt es seit 2016 eine neue Verordnung des Verkehrsministeriums.

Laut dem Bundesgesetzblatt vom 1. August 2016, 206. Verordnung des Verkehrsministeriums zur Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, darf bei „Personen, bei denen der Verdacht auf ein mittelschweres oder schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom…besteht,…eine Lenkberechtigung nur nach Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden“. Und: „Bei Personen, die ein mittelschweres oder schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom aufweisen, ist die Lenkerberechtigung unter der Auflage von ärztlichen Kontrolluntersuchungen im Abstand von drei Jahren für eine Lenkerberechtigung der Gruppe 1 (Anm.: = nicht Berufsfahrer) und einem Jahr für eine Lenkerberechtigung der Gruppe 2 (Anm.: = Berufsfahrer) zu erteilen oder zu belassen.“

Die Öffentlichkeit und die Ärzteschaft müssen sich des Risikos bewusst werden, das von einer Schlafapnoe ausgeht. Neben diversen Risiken für die eigene Gesundheit stellt sie eine enorme Gefährdung für die Verkehrstüchtigkeit dar! Die neue Verordnung soll dazu führen, dass gefährdete Personen diagnostisch abgeklärt und einer geeigneten Behandlung zugeführt werden.



 

Einfaches Screening-Tool zur Risikoabschätzung: Der NoSAS-Score

Im Zuge der HypnoLaus-Studie, die im Februar 2016 in The Lancet Respiratory Medicine veröffentlicht wurde, erstellte das Team um Helena Marti-Soler eine Skala (NoSAS-Score), mit deren Hilfe der Verdacht auf das Vorliegen von Apnoen im Schlaf, der obstruktive Schlafapnoe, ohne aufwändige Tests abzuschätzen ist:

  • Geschlecht: männlich
  • Alter: über 55 Jahre
  • Gewicht: Übergewicht (ab BMI >25 kg/m2)
  • Berichtetes Schnarchen
  • Halsumfang > 40 cm

Wenn zwei bis drei dieser Risikofaktoren zutreffen, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Schlafapnoe vor.

 

Berufsfahrer – eine potenzielle Risikogruppe?

Studnicka: „In Österreich gibt es rund 114.000 Berufskraftfahrer [2]. Auf viele von ihnen werden zumindest zwei der oben genannten Risikofaktoren zutreffen: 1. Berufskraftfahrer sind zumeist Männer. 2. Auf Grund ihrer sitzenden Tätigkeit leiden sie unter Bewegungsmangel und sind dadurch oft übergewichtig.“

Und gerade Unfälle mit beispielsweise großen LKW haben zumeist verheerende Folgen. Abgesehen vom Leid der Unfallopfer und ihrer Angehörigen, haben auch die verantwortlichen Frächter ein enormes Risiko zu tragen. Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer infolge einer durch eine Schlafapnoe verursachten Tagesmüdigkeit und den daraus resultierenden Konzentrationsstörungen den Unfall verursacht hat, kann es sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Studnicka: „Das kann, neben all dem menschlichen Leid, ein Unternehmen auch in den Ruin treiben. Wäre ich z.B. ein Frächter, würde ich meine Berufsfahrer, wenn Risikofaktoren vorliegen, schon aus Eigeninteresse unbedingt einer diagnostischen Abklärung zuführen.“

 

Abklärung unbedingt notwendig: NoSAS-Score, Polygraphie und Polysomnographie geben Gewissheit

Dank des NoSAS-Score gibt es nun auch ein leicht handzuhabendes „Instrument“ zur ersten Risikoabschätzung. Studnicka: „Jeder Berufsfahrer sollte mit diesem Screening-Tool untersucht werden, anlog zur Augenuntersuchung. Liegen zwei bis drei Risikofaktoren vor, muss der Betroffene zur weiteren Abklärung an einen Facharzt für Pulmologie, HNO, Neurologie oder einen Internisten überwiesen werden.“

Hier wird zuerst einmal eine sogenannte respiratorische Polygraphie gemacht. Der Patient wird für eine Nacht, die er zu Hause verbringen kann, mit einem Rekorder „verkabelt“, der verschiedene Werte wie Sauerstoffsättigung, Schnarch- und Atemgeräusche aufzeichnet. Die so erhobenen Daten werden dann vom Arzt ausgewertet. Ist eine weitere Abklärung erforderlich, wird der Patient ins Schlaflabor überwiesen. Nur dort kann eine Polysomnographie durchgeführt werden, die dann weitere wichtige Daten liefert, so zum Beispiel, in welchen Schlafphasen die Apnoen vermehrt auftreten, sowie eine Erfassung der Hirnströme während der gesamten Nacht (EEG). All dies gibt wichtige Informationen über die Art, Ursache und Schwere der Apnoen während des Schlafs.



 

Was tun kann, wenn man an Apnoe im Schlaf leidet

Wenn eine Schlafapnoe diagnostiziert ist, kann sie auch behandelt werden. Die Wirksamkeit der oft beworbenen Schnarchschiene, die, ähnlich einer Zahnregulierung nachts getragen wird und dafür sorgt, dass der Unterkiefer nicht nach hinten rutscht, ist allerdings gering, so der Experte, und sollte nur bei Scharchen ohne Apnoe-Phase zum Einsatz kommen oder bei leichten Formen, wenn die sogenannte CPAP-Maske (Abkürzung für Continuous Positive Airway Pressure) nicht akzeptiert wird. Das Mittel der Wahl bei einer echten Schlafapnoe stellt aber diese CPAP-Maske dar. Sie muss jede Nacht vor dem Schlafengehen über Mund und Nase gezogen werden und erzeugt einen Überdruck, der dafür sorgt, dass der Patient die ganze Nacht über ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird.

In den seltenen Fällen, in denen keine obstruktive, durch anatomische Gegebenheiten und Übergewicht verursachte sogenannte obstruktive Schlafapnoe vorliegt, sondern die sehr seltene zentrale Schlafapnoe, bei der der Steuerungsmechanismus des Gehirns nicht richtig funktioniert und nicht die notwendigen Atemimpulse sendet, kommt eine Atemmaske zum Einsatz, die die Ein- und Ausatmung unterstützt und den Atemrhythmus vorgibt. Dieser Unterschied spielt in der Praxis für den Patienten aber kaum eine Rolle.

 

Das neue Gesetz in der Praxis

Die Verordnung soll dazu führen, dass gefährdete Personen abgeklärt und behandelt werden. Die Lenkerberechtigung wird bei Vorliegen einer Schlafapnoe nur dann erteilt bzw. verlängert, wenn es regelmäßige ärztliche Kontrollen (bei Berufsfahrern jährliche) gibt und „eine geeignete regelmäßige Behandlung eingehalten“ wird.

Wie aber kann gewährleistet werden, dass z.B. der Berufsfahrer tatsächlich jede Nacht seine CPAP-Maske trägt? Prof. Studnicka: „Die Krankenkassen übernehmen ja die Kosten für die Leihgebühr der Maske. In dieser ist ein Chip eingebaut, dessen Auswertung unter anderem Aufschluss darüber gibt, ob und wie oft die Maske getragen wurde. Dies dient zum Nachweis für die Krankenkassen und somit kann auch überprüft werden, ob tatsächlich eine gute Adhärenz, also Therapietreue, besteht.“

Resümee

Apnoen während des Schlafs verursachen Tagesmüdigkeit und Tagesmüdigkeit und sind für 10% der Verkehrsunfälle mit Todesfolgen verantwortlich. Tagesmüdigkeit im Straßenverkehr ist gleichzusetzen mit einer Beeinträchtigung durch Alkohol. Die neue, auf einer EU-Direktive basierende Verordnung des Verkehrsministeriums soll dazu führen, dass Schlafapnoe-Patienten identifiziert und behandelt werden. Dadurch sollen Unfälle vermieden werden. Zur Risikoabschätzung, ob jemand an Schlafapnoe leidet, und somit zur Erst-Identifizierung ist der neu etablierte NoSAS-Score ein hervorragendes Instrument.

Als besondere Risikogruppe, in zweierlei Hinsicht, werden Berufsfahrer gesehen: Viele von ihnen passen ins Risikoprofil eines Schlafapnoe-Syndroms. Und: Gerade Unfälle mit Bus oder LKW haben meist fatale Folgen.

Und wenn man es gesundheitsökonomisch betrachtet: Die Untersuchung im Schlaflabor kostet in etwa so viel wie zwei LKW-Reifen, die Behandlung mit einer CPAP-Maske für ein Jahr so viel wie eine LKW-Tankfüllung. Wenn man dem gegenüberstellt, dass ein Schlafapone-Patient, der mit einer CPAP-Maske behandelt wird, dann das gleiche Risiko bezüglich Tagesmüdigkeit wie eine Person aufweist, die nicht an Schlafapnoe leidet, ist das Geld hier mehr als gut investiert.

Zum Schluss noch ein sehr anschauliches Beispiel. Ein simpler Vergleich: Wenn jemand schlecht sieht, muss er, um verkehrstüchtig sein, eine Brille tragen. Genauso verhält es sich mit der Schlafapnoe: wer daran leidet, muss, um für seine Verkehrstüchtigkeit in der Nacht seine CPAP-Maske gegen die Apnoen im Schlaf tragen. Wenn eine betroffene Person das nicht tut, dann hat sie keine Lenkerberechtigung.




Literatur:

Marti-Soler H, Hirotsu C, Marques-Vidal P, et al. The NoSAS score for screening of sleep-disordered breathing: a derivation and validation study. Lancet Respir Med. 2016;4(9):742-748. doi:10.1016/S2213-2600(16)30075-3


Quellen:

Statistik Austria, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Jahresdurchschnitt 2015 ISCO08

Statement zu Apnoen im Schlaf von Prim. Univ.-Prof. Dr. Michael STUDNICKA, Vorstand der Universitätsklinik für Pneumologie / Lungenheilkunde am Landeskrankenhaus Salzburg, zur 40. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie, 2016.

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