Freitag, April 26, 2024

Ärztekammer stimmt zu, Streik ist abgewendet

Die Wiener Ärztekammer stimmt dem aktuellen Verhandlungsangebot der Gemeinde Wien unter Vorbehalt zu. Bedingung ist die Einhaltung der Dienstordnung.

 

Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien hat heute, Mittwoch, Nachmittag das aktuelle Verhandlungsangebot der Gemeinde Wien mit großer Mehrheit angenommen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Wien „ihre eigene Dienstordnung auch einhält“. Damit spricht die Ärztekammer die Forderung seitens der Gemeinde Wien an, Überstunden, die auf einen Sonn- oder Feiertag außerhalb der Nachtstunden fallen, lediglich im Verhältnis 1:1,5 (statt 1:2) abzugelten.

Die Zustimmung zum Verhandlungsangebot beruht auf dem Umstand, dass die wichtigsten Forderungen der Ärztekammer erfüllt wurden, vor allem hinsichtlich der Ausstattung der Abteilungen mit ärztlichem Personal gemäß Leistungsumfang. Weiters enthält das Paket eine bessere Bezahlung von Nachtdiensten-, Sonn- und Feiertagen sowie Funktionszulagen für gewisse Bereiche, wie zum Beispiel die zentralen Notaufnahmen sowie die psychiatrische Versorgung.

Unbeschadet der bereits im Landtag beschlossenen Gehaltserhöhung für Allgemeinmediziner und Fachärzte per 1. Jänner 2017 entfallen die für die Stadt Wien üblichen jährlichen Erhöhungen für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte in den Jahren 2016 und 2017. Allerdings gibt es auch hier einen (zweiten) Vorbehalt der Ärztekammer: Im Falle einer höheren Inflationsgrenze als 2,5 Prozent muss es eine Inflationsabgeltung entsprechend der Differenz geben.

Alle weiteren Punkte wurden von der Ärztekammer ohne weiteren Vorbehalt angenommen: Alle an einer zentralen Notaufnahme tätigen Ärztinnen und Ärzte erhalten ab 1. Jänner 2016 pro geleisteter Stunde innerhalb der Normalarbeitszeit einen Zuschlag von fünf Euro pro Stunde. Für alle klinisch tätigen Fachärzte für Psychiatrie (Psychiatrie und Neurologie, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin) sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie (Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin) wird eine Zulage ab 1. Jänner 2016 von monatlich 500 Euro (14 mal jährlich) geschaffen. Für Primarärzte und ärztliche Direktoren soll ein neues Besoldungsschema bis spätestens Ende 2015 erarbeitet werden, das alle Aspekte (Gehaltsstruktur, Sonderklasse, Nebenbeschäftigungen, Führungsaufgaben, Führungsverantwortung, Bestellungsverfahren) umfassen wird.

Eine gemeinsame Monitoring-Gruppe (Ärztekammer, Gewerkschaft, KAV, Gemeinde Wien) wird sich in einem ersten Schritt vor allem mit den derzeit laufenden Umsetzungsmaßnahmen an den Abteilungen sowie der Einbindung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte befassen.

Betroffen von den neuen Regelungen sind etwas mehr als 3200 Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds.

http://www.aekwien.at

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