Freitag, März 29, 2024

Doppelte Widerspruchslösung für Deutschland gefordert

Der Präsident der DGCH fordert Widerspruchslösung in der Organspende. Deutschland profitiere in unangemessener Form von seinen Nachbarländern.

Deutschland liegt bei den Organspenden auf einem der hintersten Plätze in Europa, täglich sterben drei Patienten auf der Warteliste. Um die Situation zu verbessern, fordert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Professor Dr. med. Matthias Anthuber, die doppelte Widerspruchslösung. Sie ist in vielen Nachbarländern bereits üblich. „Deutschland importiert viel mehr Organe aus dem Ausland, als es einbringt. Wir verschlechtern somit die Transplantationschancen von Patienten auf ausländischen Wartelisten“, erklärte Anthuber auf der Jahrespressekonferenz der DGCH.

 

Doppelte Widerspruchslösung

Die doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass automatisch jeder als Spender gilt – sofern er das nicht zu Lebzeiten ausdrücklich verneint. Im Sinne einer doppelten Schranke sind zudem die Angehörigen zu befragen, die eine Organentnahme bei fehlendem Widerspruch immer noch ablehnen können. Diese Regelung wird nach Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung europaweit bisher in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen praktiziert. In Deutschland sind Organentnahmen derzeit nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Die radikalere Form der Widerspruchslösung ist stärker verbreitet. Sie gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.

In der Praxis werden bei fehlendem Widerspruch aber auch in den meisten dieser Länder vor einer Organentnahme erst einmal Angehörige befragt. „Überall dort, wo Organspende auf der gesetzlichen Grundlage der sogenannten Widerspruchslösung geregelt ist, sind die Organspendezahlen deutlich höher als in Ländern mit Zustimmungs- oder Entscheidungslösung“, erläutert Anthuber.

 

Mit Organspende auseinandersetzen

Der DGCH-Präsident geht davon aus, dass sich die Menschen in Deutschland durch die Gesetzesänderung in einem höheren Maße als bisher mit Fragen der Organspende und -transplantation auseinandersetzen und in der Folge die Spende-Raten ansteigen würden. In diese Richtung weisen auch Umfrage-Ergebnisse.

„Circa 80 Prozent der Deutschen stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur circa 20 Prozent haben dies auch in Form eines Organspendeausweises unmissverständlich dokumentiert“, berichtet Anthuber, der als Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Klinikum Augsburg tätig ist.

Eine Gesetzesneuregelung hätte laut DGCH-Präsident auch den Vorteil, dass mit einer Widerspruchslösung Druck von den Angehörigen genommen wird. „Im Augenblick müssen Hinterbliebene in einer denkbar schwierigen Situation den vermuteten Willen des Verstorbenen hinsichtlich der Organspende zum Ausdruck bringen“, so Anthuber. „Das kann als sehr belastend empfunden werden.“

 

Keine Organabgabepflicht

Dass die doppelte Widerspruchslösung einen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen darstellen würde, wie von Kritikern angeführt, kann der Augsburger Chirurg nicht nachvollziehen. „Niemand wird zur Organspende im Sinne einer Organabgabepflicht gezwungen“, betont Anthuber. „Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch zur aktiven Entscheidung aufgefordert. Damit bleibt die individuelle Freiheit, ob man nun Organspender sein will oder nicht, vollumfänglich erhalten.“

Beispielgebend für ein mögliches Vorgehen bei der Implementierung der Widerspruchslösung in Deutschland könnte der Nachbarstaat Holland sein. Zuletzt haben die Niederlande dazu eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Dieser möchte die Bevölkerung umfangreiche und stufenweise informieren, um ab 2020 die Widerspruchslösung einzuführen. Eines der zentralen Argumente für die doppelte Widerspruchslösung besteht für den DGCH-Präsidenten in der Beseitigung eines innereuropäischen Ungleichgewichts.

 

Deutschland profitiert von Organimport

In Deutschland müsse man anerkennen, dass man von den gesetzlichen Regelungen der Organspende in den Nachbarländern unangemessen profitiere. „Deutschland importiert viel mehr Organe aus dem Ausland, als es in das solidarisch getragene System von Eurotransplant einbringt.“ Und es verschlechtere somit auch die Transplantationschancen von Patienten auf ausländischen Wartelisten. Ein Organspender kann bis zu sieben Menschen helfen und damit insgesamt mehr als 60 neue Lebensjahre schenken.

Darüber hinaus sei es laut Anthuber richtig, die Rolle der Kliniken-Transplantationsbeauftragten zu stärken, wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) – www.dgch.de

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