Freitag, April 19, 2024

UNIQA-Übernahme „Goldenes Kreuz“

UNIQA-Übernahme „Goldenes Kreuz“: Oberster Gerichtshof muss nun entscheiden. Für Ärztekammer „unglaublich positiver Schritt“ – UNIQA würde bei Spitalsübernahme Versicherungsprämien und Leistungsangebot kontrollieren.

 

Die unter anderem von der Wiener Ärztekammer ins Rollen gebrachte kartellrechtliche Überprüfung des Übernahmedeals der renommierten Wiener Geburtsklinik „Goldenes Kreuz“ durch die UNIQA-Versicherung beziehungsweise deren 100-prozentige Tochter PremiQaMed geht in die nächste Runde. Nachdem Ende Februar die erste Instanz im Kartellverfahren die Übernahme genehmigt hatte, haben nun die Wettbewerbsbehörden den Obersten Gerichtshof (OGH) gegen dieses Urteil angerufen.

„Das ist aus Sicht der Ärzteschaft ein unglaublich positiver Schritt“, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Er zeige, wie effizient und zielorientiert die Wettbewerbsbehörden gegen versuchte Markt- und Wirtschaftsmachtkartelle in Österreich vorgingen. Der Schritt, den OGH als zweite Instanz in Kartellverfahren anzurufen, sei in Österreich ausgesprochen selten, belege aber, wie sensibel dieses Thema sei.

Szekeres: „In erster Instanz wurden die Sorgen der anderen Spitäler sowie der Ärzteschaft nicht ausreichend ernst genommen.“ Trotz zahlreicher und auf der Hand liegender Bedenken wäre damit der UNIQA die Übernahme gestattet worden. „Die UNIQA aber ist Marktführer im Bereich der Krankenversicherungen in Wien. Mit dem ‚Goldenen Kreuz‘ würde sie dann weit mehr als 50 Prozent der Belegspitalsbetten, in der Geburtshilfe sogar in etwa 80 Prozent der Betten in Wien, unter ihre Kontrolle bringen“, warnt Szekeres.

Dies hätte zur Folge, dass Patienten und Ärztinnen und Ärzte, die kein öffentliches Krankenhaus aufsuchen wollen, der Leistungserbringung der UNIQA alternativlos ausgeliefert wären, da die UNIQA sowohl Versicherungsprämien als auch Leistungsangebot konkurrenzlos vorgeben könnte. „Es ist dann auch sehr wahrscheinlich, dass die bereits derzeit hohen Prämien noch weiter steigen werden, um so die Erlöse der UNIQA auf allen Ebenen zu verbessern“, meint Szekeres.

 

Negativbeispiel Niederösterreich

Wie die UNIQA dabei vorgeht, zeigt sich bereits in Niederösterreich, wo die Versicherungen, angeführt vom absoluten Marktführer UNIQA, den Spitälern nicht einmal mehr eine Inflationsgeltung geben wollen, die Prämien aber enorm in die Höhe schrauben. Leidtragende seien damit die Patienten, die dann in einem möglichen vertragslosen Zustand in Niederösterreich die Krankenhausaufenthalte selber zahlen müssten.

Szekeres: „Ich hoffe sehr, dass der OGH die Übernahme des „Goldenen Kreuzes“ durch die UNIQA nun verbieten wird.“ Schließlich gäbe es einige weitere Anbieter für das Spital, die nicht, so wie die UNIQA, den Markt beherrschten. Damit wäre für Szekeres auch der „unbedingt notwendige Qualitätswettbewerb“ gegeben.

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