Donnerstag, März 28, 2024

Symposium der Ärztekammer für Wien

Symposium der Ärztekammer für Wien: Bedrohung der ärztlichen Freiberuflichkeit nimmt zu. Freie Berufe geraten in immer mehr unter Druck.

Freiberuflichkeit in Gefahr – das ist das eindeutige Fazit, das bei dem vom Forschungsinstitut für Freie Berufe der Wirtschaftsuniversität Wien und der Ärztekammer für Wien organisierten Symposium gezogen wurde: „Die Grundsätze der Freiberuflichkeit werden durch Kommerzialisierung, bürokratische Kontrolle und staatliche Interventionen immer mehr infrage gestellt, sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich“, fasst Johannes Steinhart, Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien, die aktuellen Entwicklungen zusammen. ****

Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen. Angehörige Freier Berufe erbringen aufgrund besonderer Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit.

Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, bricht beim Symposium eine Lanze für die „unantastbare Beibehaltung“ der Freien Berufe: „Selbst in Zeiten der Deregulierungswut durch die EU sowie der Begehrlichkeit der heimischen Politik vor allem in Wahlkampfzeiten nach Aushöhlung der Selbstverwaltung der Interessenvertretungen muss all diesen Versuchen nach Destabilisierung eine klare Absage erteilt werden. Die Freiheit des einzelnen Individuums hat nur dann Bestand, wenn es freie unabhängige Rechtsanwälte, freie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und weitere Freie Berufe gibt.“

In der EU geht der politische Trend dorthin, die wesentlichen Voraussetzungen für einen Freien Beruf einzuschränken beziehungsweise abzuschaffen. Das im Jänner dieses Jahres vorgestellte „Dienstleistungspaket“ sieht auch die Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ von Berufsregeln vor. Damit sollen die gesetzlichen Regularien der einzelnen Freien Berufe, die ihre Berufsausübung und ihre Vergütung regeln, reduziert werden – das soll auch für Regelungen gelten, die dem Patientenschutz dienen.

Der Freie Beruf als Wahrer von Patienteninteressen

Einen sehr wirksamen Patientenschutz stellen die medizinisch-fachliche Weisungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die im ärztlichen Berufsethos verankerte Verpflichtung zur Übernahme persönlicher Verantwortung für das Wohl der Patienten dar. Darauf wies Leo Chini, Vorstand des Forschungsinstituts für Freie Berufe der Wirtschaftsuniversität Wien, hin: „Die ärztliche Freiberuflichkeit ist kein Privileg von Ärztinnen und Ärzten, sondern ein Privileg der Patienten. Wer die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten infrage stellt, stellt den Anspruch des Patienten auf eine Behandlung entsprechend dem hippokratischen Eid infrage.“

Das bestätigt auch der niedergelassene Arzt Erik Randall Huber: „Nur der Arzt denkt primär ans Wohl der Patienten und nur sekundär an wirtschaftlichen Erfolg.“ Für Marie-Thérèse Demblin, Ärztin in Ausbildung, sind Patienten der Mittelpunkt der ärztlichen Freiberuflichkeit: „Ärztinnen und Ärzte praktizieren nach bestem Wissen und Gewissen. Der Freie Beruf stellt optimierte Behandlungen von Patienten nach State-of-the-Art-Verfahren der Medizin sicher.“

Unerlässlich für die bestmögliche Diagnose und Therapie

Dass ärztliche Freiberuflichkeit eine bestmögliche Patientenversorgung sichert, gilt auch in anderen Ländern, beispielsweise Deutschland: „Dank der Freiberuflichkeit im deutschen Gesundheitswesen, etwa von Ärztinnen und Ärzten, Apothekern und Therapeuten, erhalten die Patienten hierzulande eine Versorgung auf international höchstem Niveau.“ Dies gewährleiste das System „Freier Beruf“ mit seinen Attributen wie der Selbstverwaltung sowie ambitionierten Qualifikationsanforderungen. „Dadurch wird das besondere Vertrauensverhältnis der Freiberufler im Gesundheitssektor zu ihren Patienten gesichert, das unerlässlich ist für die bestmögliche Diagnose und Therapie“, fasst Björn Demuth, Vizepräsident des Bundesverbands der Freien Berufe und Präsident des Landesverbands der Freien Berufe Baden-Württemberg, zusammen.

Unter den Teilnehmern des Symposiums herrschte Einigkeit, dass die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten nicht nur erhalten, sondern möglichst weiter ausgebaut werden müsse. Anlässlich der bevorstehenden Wahlen wurde deshalb ein Appell an die nächste Regierung gerichtet, dieses Thema im gesundheitspolitischen Kapitel der künftigen Koalitionsvereinbarungen sehr weit oben anzusetzen: „Die Ärzteschaft erwartet von der künftigen Regierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit und ärztlichen Selbstverwaltung. Der erforderliche Raum für Therapiefreiheit und -Verantwortung muss gewährleistet sein“, betont Steinhart, der auch „weitere Schritte“ ankündigt, sollten politische Kontrollbedürfnisse den Anliegen der Patienten übergeordnet werden. (lld)

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