Donnerstag, März 28, 2024

Große Herausforderung Rheuma am Arbeitsplatz und im Beruf

Jeder fünfte Rheuma-Patient muss seinen Arbeitsplatz aufgeben. Die Vereinbarung von Rheuma und Beruf stellt eine große Herausforderung dar.

Unter dem Strich konnte man die medizinische Versorgung von Menschen mit chronisch rheumatischen Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten sehr verbessern. Damit stieg für rheumakranke Menschen auch die Chance, ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit zu sichern. Denn viele der Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sind zwar in ihrer aktuellen Tätigkeit zum Teil länger oder wiederholt arbeitsunfähig. Im Grunde genommen sind Menschen mit Rheuma aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig und auf einem geeigneten Arbeitsplatz und im Beruf gut einzusetzen. So ist der Anteil der Rheuma-Patienten, die einer Erwerbstätigkeit am Arbeitsplatz nachgehen, bei Frauen von 37 auf 52 Prozent gestiegen. Bei Männern war das ein Anstieg von 47 auf 60 Prozent. Auch die Arbeitsunfähigkeit ist in Häufigkeit und Dauer zurückgegangen.



 

Beruf und Arbeitsplatz wirkt günstig auf Rheuma-Patienten

Die Berufsfähigkeit kann sich zudem positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken und eine psychische Komorbidität verhindern. Eine lange Abwesenheit vom Arbeitsplatz wiederum wirkt sich nachteilig auf die Rheuma-Erkrankung aus und verstärkt unter Umständen die Beschwerden.

Der behandelnde Arzt kann daher durch Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Erwerbsfähigkeit nicht nur den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Er trägt auch dazu bei, die Teilhabemöglichkeiten rheumakranker Menschen zu stärken.

 

Große Rolle der Rehabilitation

Maßnahmen wie die der medizinischen und vor allem der beruflichen Rehabilitation spielen eine große Rolle, um die Erwerbsfähigkeit – längerfristig – zu erhalten. Ergänzt werden sie durch andere nichtmedikamentöse Therapien. Hierzu zählen die Physiotherapie, die Ergotherapie, die Patientenschulung oder das Funktionstraining.

Die stationäre oder ambulante Rehabilitation soll die funktionale Gesundheit erhalten und verbessern. Viele rheumakranke Menschen verzichten aus Sorge um ihren Arbeitsplatz auf eine Rehabilitation. Einige Patienten, aber auch einige Ärzte, wissen zudem wenig über Angebot und Wirksamkeit rehabilitativer Maßnahmen. Hier müssen (Klinik-)Ärzte frühzeitig ihre Patienten informieren und aufklären.

Die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (berufliche Rehabilitation) umfassen ein breites Spektrum an Einzelleistungen. Und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Einige körperliche Einschränkungen lassen sich zum Beispiel durch einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz ausgleichen. Hierzu gehören technische Arbeitshilfen (spezielle Büromöbel) genauso wie Hilfsmittel, die auf den individuellen Bedarf hin ausgerichtet sind (Griffhilfen, PC-Mäuse, Tastatur, Arbeitsschuhe).

 

Flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Teilzeit, Homeoffice) können helfen, wenn Arbeitnehmer nur begrenzt belastbar sind.

Die berufliche (Weiter-)Qualifizierung oder ein anderes Tätigkeitsfeld im Unternehmen selbst kann ebenfalls dazu beitragen, rheumakranke Arbeitnehmer im Betrieb zu halten.  Finanzielle Förderungen für Arbeitgeber sollen dazu beitragen, gesundheitlich beeinträchtigte Menschen länger im Job zu halten. Dazu gehören beispielsweise finanzielle Zuschüsse, um behindertengerechte Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende Arbeitsplätze umzugestalten. Dazu gehören auch Zuschüsse für die (Wieder-)Eingliederung in den Beruf oder zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.

Die Voraussetzungen für eine mögliche Vereinbarkeit von Rheuma und Beruf sind also gegeben. Wichtig ist, dass die verschiedenen Maßnahmen ineinandergreifen und allen Akteuren bekannt sind.




Quelle:

Statement: » Jeder fünfte Rheuma-Patient gibt seinen Arbeitsplatz auf: Wie Rheuma und Beruf sich besser vereinbaren lassen. « Redemanuskript von Rotraud Schmale-Grede, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga, Berlin

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