Freitag, März 29, 2024

pro mente Austria fordert Gesamtkonzepte für alterspsychiatrische Versorgung

pro mente Austria unterstützt aktuelle Empfehlungen der Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte in Betreuungseinrichtungen.

pro mente Austria unterstützt die aktuellen Empfehlungen der Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte in Alten- und Pflegeheimen sowie in Institutionen für Menschen mit Behinderung und konkretisiert diese für Menschen für psychiatrische Erkrankungen. Gefordert wird ein Gesamtkonzept pro Bundesland mit dem Ziel, Fehlbelegungen zu vermeiden und betroffene Menschen zeitgerecht alterspsychiatrisch zu versorgen.

pro mente Austria unterstützt das aktuelle Papier der Volksanwaltschaft „Präventive Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Alten- und Pflegeheimen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“. Menschen mit psychischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen werden, wenn diese chronisch geworden sind, als Teilgruppe der Menschen mit Behinderung gesehen, womit alle Richtlinien für diese Gruppe auch für sie gelten. „Als Zusammenschluss der meisten Träger in diesem Bereich sehen wir es als unsere Aufgabe, Lobbyisten für diese Menschen zu sein und auf die Umsetzung der Vorgaben zu achten“, so Prof. Univ.-Doz. Dr. Schöny, Präsident von pro mente Austria. „Deshalb ist es uns wichtig, die Empfehlungen der Volksanwaltschaft für die spezielle Zielgruppe psychiatrisch erkrankter Menschen zu konkretisieren und zu verstärken.“

Grundsätzlich gilt: Jüngere Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen gehören nicht in einem Alten- und Pflegeheim wohnversorgt. Das wäre eine völlige Fehlbelegung und behindert die weitere Entwicklung zur Selbständigkeit – unabhängig davon, wie gut die jeweilige Einrichtung geführt wird.

Auch ältere Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen müssen nicht prinzipiell ab einem bestimmten Lebensjahr in einer altersspezifischen Einrichtung betreut werden. In vielen Fällen sind Ältere vom Unterstützungsbedarf her den jüngeren Erwachsenen gleichzustellen. „Erst wenn Multimorbidität oder die Schwere der psychiatrischen Erkrankung (z. B. Demenz) es erforderlich machen, ist ein spezialisiertes alterspsychiatrisches Angebot notwendig“, so Dr. Günter Klug, Vizepräsident von pro mente Austria. „Psychiatrie-Zuschläge für psychiatrische Patienten in Pflegeheimen gehören abgeschafft, weil sie in die falsche Richtung steuern.“

Brauchen Menschen mit psychischen Problemen Unterstützung, so muss diese an ihre Bedürfnisse angepasst sein und ihnen ein normales Leben ermöglichen. Prof. Schöny: „Das bedeutet Unterstützung auf dem fachlichen Standard der heutigen Zeit: multiprofessionell, möglichst individuell und mobil bei der Person, öffentlich gut angebunden.“ Einrichtungen für psychiatrisch erkrankte Menschen sollten möglichst klein sein und so in eine örtliche Struktur integriert sein, dass selbständig gestaltetes Leben, Arbeit und Freizeit möglich sind.

Ältere psychisch erkrankte Menschen sollten dabei unterstützt werden, möglichst lange zu Hause zu leben. Ist das nicht mehr möglich, bedarf es alterspsychiatrischer Versorgungsformen und individueller Wohnangebote, die allerdings in Österreich weitgehend fehlen. Dr. Klug: „Erforderlich sind deshalb der Ausbau der mobilen alterspsychiatrischen Betreuung und moderner sozialpsychiatrischer Wohneinrichtungen sowie des Ehrenamtes in diesem Bereich.“ Die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung dieser Maßnahmen müssen über das derzeitig alleine bestehende Pflegeheimgesetz hinaus verbreitert werden.

Dr. Klug: „Zur Umsetzung dieser Empfehlungen muss ein Gesamtkonzept pro Bundesland erarbeitet werden mit dem Ziel, Fehlbelegungen zu vermeiden und betroffene Menschen zeitgerecht alterspsychiatrisch zu versorgen.“

Quelle: www.promenteaustria.at

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