Bei Lungenkrebspatienten mit nicht heilbaren Lungenkarzinom empfiehlt die neue deutsche Leitlinie eine frühzeitige Palliativversorgung.
Das aktualisierte Version der Onkologie-S3-Leitlinie zur „Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms“ entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) sowie der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Thematisiert werden unter anderem neue Therapieprinzipien beim Vorliegen bestimmter Genveränderungen im Tumor sowie die Neuentwicklungen in der immunologischen Tumortherapie. Wichtige Änderungen betreffen auch die Früherkennung des Lungenkarzinoms, seine Stadieneinteilung, seine pathologisch-anatomische Diagnostik, die Aufklärung von Lungenkrebspatienten sowie die Vorteile einer frühzeitigen Palliativversorgung Lungenkrebspatienten mit nicht heilbaren Lungenkarzinom.
Einer frühzeitige Palliativversorgung ist laut den deutschen Experten deshalb so wichtig, weil 40 Prozent aller Lungenkrebspatienten bereits zum Diagnosezeitpunkt Fernmetastasen aufweisen. Durch die frühzeitige Integration der Palliativversorgung verbessert sich nachweislich die Lebensqualität der Betroffenen und sie leiden weniger unter Depressionen.
Lungenkrebspatienten früh erkennen
Lungenkrebs zählt zu den häufigen Krebsarten. Aufgrund der demografischen Entwicklung und steigender Inzidenzraten bei Frauen prognostizieren Experten aber einen Anstieg der Erkrankungsfälle bis 2020. Da es für Lungenkrebs kaum Frühsymptome gibt, wird er oft erst im fortgeschrittenen Stadium entdeckt − die späte Diagnose ist mitverantwortlich für die hohe Sterblichkeit bei dieser Krebsart. Die Nutzen-Risiko-Abwägung der zur Verfügung stehenden Früherkennungsverfahren rechtfertigt aus medizinischer Sicht jedoch keine uneingeschränkt positive Empfehlung für ein Lungenkrebs-Screening. In bestimmten Fällen kann laut Leitlinie dennoch eine strahlenarme Computertomographie zur Früherkennung sinnvoll sein, zum Beispiel bei Rauchern ab einem Alter von 50 Jahren, einer langjährigen Raucheranamnese (mehr als 20 Packungsjahre) und bestimmten weiteren Risikofaktoren – etwa, wenn eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung vorliegt oder in der Familie schon einmal Lungenkrebs aufgetreten ist.
Die aktuelle Leitlinie basiert auf der WHO-Klassifikation der Lungentumoren von 2015 – sie enthält eine neue Klassifikation der Adenokarzinome, einer Untergruppe der nicht-kleinzelligen Lungenkarzinome (NSCLC). Aufgrund neuer molekular-gezielter medikamentöser Ansätze in der Therapie des metastasierten Stadiums dieser Tumoren nahmen die Leitlinienautoren molekulare Analysen und immunpathologische Untersuchungen als Voraussetzung für die Festlegung einer medikamentösen Therapie in die Leitlinie auf. Insbesondere wenn eine EGFR-, ROS1- und BRAF V600-Mutation oder eine EML4-ALK-Translokation im Tumor vorliegt, können die Patienten mittlerweile von Medikamenten-Neuentwicklungen profitieren. Auch die neuen immuntherapeutischen Checkpoint-Inhibitoren wurden in der Leitlinie berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Leitlinienprogramm Onkologie (OL) – www.leitlinienprogramm-onkologie.de
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) – https://pneumologie.de
Deutsche Krebsgesellschaft – www.krebsgesellschaft.de