Freitag, April 26, 2024

Internationaler Frauentag: Nach Krebs zurück in den Job

Zum Internationalen Frauentag am 08. März 2018 weisen Experten darauf hin, dass für Frauen nach Krebs die Rückkehr in den Job nicht immer leicht ist.

Nach erfolgreicher Therapie einer Krebserkrankung steht für Frauen häufig der Wunsch nach einer Rückkehr in den Beruf im Fokus. Der Schritt zurück in den Arbeitsalltag ist oft mit physischen und psychischen Unwägbarkeiten verbunden. Hinzu können finanzielle Einbußen kommen, etwa durch eine Erwerbsminderungsrente. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums hilft mit verlässlichen und umfassenden Informationen bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie beim Umgang mit den finanziellen Folgen.

Für Frauen oft besonders belastend

Der Weg zurück in den Job nach einer Krebserkrankung ist vor allem für Frauen oft schwer. Laut Statistischem Bundesamt* arbeiten 32,5 Prozent aller erwerbsfähigen Frauen in Arbeitsverhältnissen mit geringerer sozialer Absicherung, zum Beispiel im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen, zeitlich befristet, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Damit sind die Aussichten auf Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis nach einer Krebserkrankung schlecht. Kathrin Lubig, Mitglied in der Selbsthilfeorganisation für junge Betroffene „NetzwerkStatt Krebs“ (www.netzwerkstattkrebs.de), erkrankte mit Anfang 30 an Brustkrebs. „Als ich mit der Diagnose konfrontiert wurde, war an eine Verlängerung meines befristeten Arbeitsverhältnisses natürlich nicht mehr zu denken.“ Kommen körperliche oder psychische Probleme hinsichtlich der Belastbarkeit hinzu, erschwert dies zusätzlich den beruflichen Wiedereinstieg. Je nach individueller Situation müssen Betroffene sogar eine ganz neue Tätigkeit finden, bei der ihre Bedürfnisse Berücksichtigung finden. „Die Rückkehr in meinen alten Job als Erzieherin in einer Krippe war mir nach der Erkrankung leider verwehrt“, erzählt Kathrin Lubig. „Aufgrund meiner Lymphknotenentnahme konnte ich die Kinder nicht mehr auf den Wickeltisch oder aus dem Kinderwagen heben. Damit stand ich finanziell zunächst einmal mit dem Rücken an der Wand. Eine sehr belastende Erfahrung, unter dem Druck etwas Neues zu finden.“ Besonders prekär ist diese Situation für alleinerziehende Mütter, deren finanzieller Spielraum meistens sowieso schon eng ist.

Reha-Antrag häufig zu früh

Ein weiteres Problem, das vielen nicht bewusst ist: Liegen den Krankenkassen Hinweise auf eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor, werden die Betroffenen aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser kann automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente übergehen. Dr. Sylvia Brathuhn, Bundesvorsitzende „Frauenselbsthilfe nach Krebs“, einer der größten Krebs-Selbsthilfeorganisationen Deutschlands, sagt dazu: „Wir beobachten, dass der Reha-Antrag von den Krankenkassen leider häufig viel zu früh eingefordert wird, so dass die Betroffenen weit davon entfernt sind, fit für den Wiedereinstieg in den Beruf zu sein. Viele Betroffene rutschen dann nach der Reha ungewollt in die Rente – mit entsprechenden finanziellen Einbußen, gerade für junge Frauen.“ Eine wichtige Hilfe in dieser Situation kann unabhängige und umfassende Beratung bieten. Zum einen, um vorhandene Ansprüche angemessen für sich geltend zu machen. Zum anderen aber auch, um sich über Angebote zur beruflichen Rehabilitation, Modelle für flexible Arbeitsbedingungen, Berufsberatungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Arbeitsplatzanpassungen zu informieren.

Krebsinformationsdienst bietet Informationen zum Thema

Der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums stellt Informationen zu sozialrechtlichen Themen zur Verfügung und nennt Ansprechpartner sowie weitere Informationsquellen. Der Dienst ist täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Betroffene und Angehörige in ganz Deutschland unter 0800-4203040 und krebsinformationsdienst@dkfz.de erreichbar, auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema Krebs. Der KID berät jedoch nicht individuell zu sozialrechtlichen Fragen und erteilt auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Zuständig für individuelle Beratungen sind die Krankenkassen und die Rentenversicherung sowie die Kliniksozialdienste, zum Beispiel am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg (https://www.nct-heidelberg.de/fuer-patienten/beratungsangebote/sozialdienst.html). Auch Krebsberatungsstellen, Integrationsfachdienste und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) erteilen individuelle Auskunft.

Arbeit als Teil der Krankheitsbewältigung

Laut einer Studie kehren zwei Drittel aller Menschen mit einer Krebserkrankung nach Abschluss der Therapien wieder zurück ins Arbeitsleben – meist mit positivem Effekt: Wer wieder arbeitet, lässt die Krankheit hinter sich und erobert sich wieder ein Stück Normalität. So empfinden es viele Betroffene. Arbeit strukturiert den Tag, sie bietet ein soziales Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen und das Bewusstsein, nach mehr oder weniger langer Auszeit, wieder einen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können – Selbstwertgefühl und Zufriedenheit steigen.

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