Freitag, März 29, 2024

Hindernisse für Leihmutterschaft in Schweden

Gesammelte Forschungsergebnisse zeigen keine medizinischen Hindernisse für eine Leihmutterschaft, im allgemeinen funktioniere eine Leihmutterschaft gut, erklären Experten.

 

Universität Göteborg – Die schwedische Regierung erwägt eine Änderung der Rechtsvorschriften um Leihmutterschaft in Schweden rechtlich zuzulassen. Ein Nordic-Research-Team, das die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammengetragen hat, stellte fest, dass Leihmutterschaft sich in der Regel positiv auf das Kind und die Leihmutter auswirkt.

Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau schwanger wird und nach der Geburt das Kind einer anderen Frau oder einem anderen Paar überlässt. Diese Methode ist in einigen europäischen Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Irland, Polen und Griechenland erlaubt.

Es gäbe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass durch Leihmutterschaft ausgetragene Kinder mehr gesundheitliche Probleme aufweisen.

In Schweden ist die Methode ist nicht erlaubt, aber der Schwedische Nationale Rat für Medizinische Ethik schlug schon im Jahr 2013 vor, dies zu ändern. Die Regierung diskutiert derzeit die Frage.

 

Überprüfung durch die einschlägige Wissenschaft

In einer Zusammenarbeit mit Nordic haben Wissenschaftler an der Sahlgrenska Akademie der Universität Göteborg alle wissenschaftlichen Artikel über Leihmutterschaft überprüft und eine Zusammenfassung der relevanten Ergebnisse erstellt.

Die Forschungsberichte, die in der wissenschaftlichen Publikation Human Reproduction Update veröffentlicht wurden, zeigen, dass die meisten Leihmutterschaften im Allgemeinen gut funktionieren.

 

Keine negativen Vorzeichen bei einer Leihmutterschaft

Nach dem vorgelegten Material sind die meisten Ersatzmütter gut motiviert, und nur eine kleine Anzahl hatte Probleme bei der Übergabe des Kindes. „Laut den durchgeführten Studien gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass durch Leihmutterschaft ausgetragene Kinder mehr gesundheitliche Probleme aufweisen, als Kinder, die durch normale in-vitro-Befruchtungen und / oder Eizellenspenden gezeugt wurden. Die ebenfalls berücksichtigten psychologischen Gutachten zeigen keine negativen Anzeichen hinsichtlich der Entwicklung der Kinder bis zum Alter von 10 Jahren“, sagt Professor Christina Berg an der Sahlgrenska-Akademie, die an der Nordic Studie teilnahm.

 

Vorsicht bei der Interpretation

Da die Studienanzahl sehr gering ist – nur 55 insgesamt – und diese auch in vielen Fällen schwerwiegende methodische Mängel aufweisen, empfehlen die Forscher zu allergrößter Sorgfalt bei der Interpretation der Ergebnisse.

„Die Studien, die wir untersuchten, wiesen nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern auf. Dies deshalb, weil sich viele Personen aus unterschiedlichsten Gründen nicht entschließen konnten, an den Studien teilzunehmen. Die Ergebnisse sind vorsichtig optimistisch, aber um eine endgültige Schlussfolgerung zu ziehen, werden mehr und bessere Studien notwendig sein“, resümiert Christina Bergh.

 

Fakten zur Leihmutterschaft

Es gibt zwei Arten von Leihmutterschaft: die volle und die partielle Leihmutterschaft.

Eine „volle Leihmutter“ trägt ein Kind aus, dass aus der Eizelle der Spendermutter zusammen mit dem Sperma des Spendervaters in vitro (also im Reagenzglas) gezeugt worden und dann in ihre Gebärmutter eingesetzt worden ist. Sie ist mit dem Baby zwar biologisch, nicht aber genetisch verwandt.

Eine „partielle Leihmutter“ empfängt und trägt als „Ersatz“mutter das Kind des Partners einer sterilen Frau aus. Die Befruchtung kann per Insemination indirekt (die Leihmutter wird künstlich mit dem Sperma des Partners befruchtet) oder auf direktem Weg (durch Geschlechtsverkehr) erfolgen. Sie ist damit der biologische und genetische Elternteil des Kindes.

 

Leihmutterschaft in Europa

Im Gegensatz zu Ländern wie den USA, Russland, Ukraine und Indien, ist in Europa in den meisten (18 von 28) Ländern – so auch z.B. in Deutschland, in Italien und in Frankreich – Leihmutterschaft völlig verboten, beziehungsweise zumindest die kommerzielle Leihmutterschaft untersagt.

In Deutschland heißt es in einem Abschnitt des seit 1991 geltenden Embryonenschutzgesetzes (ESchG): „Kein Arzt sollte bei einer Frau eine künstliche Besamung oder eine Embryonenspende durchführen, die bereit ist, das Kind gleich nach der Geburt an die Wunscheltern zu übergeben“. Die Nichtbeachtung gilt als Straftat. Es gibt sogar einen Abschnitt des Gesetzes, der die Unterstützung einer Leihmutterschaft durch Ankündigung, Werbung oder die Zusammenführung einer potenziellen Leihmutter und Wunscheltern unter Strafe stellt.

Leihmutterschaft ist in Österreich laut §2 und §3 FMedG, Fortpflanzungsmedizingesetz idgF; BGBl. 275/1992, verboten. Nach § 137b ABGB ist die Mutter eines Kindes immer diejenige Frau, die das Kind geboren hat; also die Leihmutter – und nicht die Bestellerin der Leihmutterschaft.

In der Schweiz ist Leihmutterschaft in jediglicher Art bereits auf Verfassungsstufe verboten, laut einem jetzt im Oktober gefällten Urteil können Kinder einer Leihmutter laut dem Bundesgericht sogar nicht als eigene Kinder registriert werden.

Literatur:

Surrogacy: outcomes for surrogate mothers, children and the resulting families—a systematic review. http://humupd.oxfordjournals.org/content/early/2015/10/09/humupd.dmv046.abstract?sid=fec225ec-4d02-4cfb-afd3-ec24a69cf9f3

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