Donnerstag, März 28, 2024

Die Hanfpflanze in der medizinischen Praxis

Für die Hanfpflanze ist die Unterscheidung zwischen der Pflanze Cannabis selbst, ihrer Zubereitungen und den Hauptinhaltsstoffen Cannabinoide essenziell.

Die Hanfpflanze – Cannabis – wurde von der Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) zur Arzneipflanze 2018 in Österreich gekürt. Eine grundlegende Unterscheidung zwischen der Hanfpflanze selbst, deren Zubereitungen wie Haschisch oder Marihuana wegen ihrer berauschenden Wirkung inhaliert werden, und ihren spezifischen Hauptinhaltsstoffen, den Cannabinoiden, ist in diesem Zusammenhang essenziell. Cannabinoide können als Reinsubstanzen bei bestimmten Beschwerdebildern – durch klinische Studien mit hoher Evidenz belegte – positive medizinische Wirkungen erzielen.

Cannabisextrakt enthält allein mehr als 100 verschiedene Cannabinoide, zusätzlich noch unzählige Terpene und Flavonoide. Die zwei wichtigsten Cannabinoid-Reinsubstanzen sind bereits seit längerem als Arzneimittel verfügbar. Wie jedes andere Medikament besitzen sie klare Einsatzgebiete, Kontraindikationen und
Nebenwirkungen.



 

Unterschiede der Hanfpflanze-Inhaltstoffe THC und Cannabidiol

Zu differenzieren ist grundsätzlich zwischen aus der Hanfpflanze gewonnenem oder synthetisch hergestelltem Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Die beiden Wirkstoffe sind durch ein unterschiedliches Wirkungsspektrum charakterisiert und kommen daher auch bei unterschiedlichen Krankheiten zur Anwendung. Der Nutzen der Reinsubstanzen ist in den zugelassenen Indikationen bereits in klinischen Studien sowie teilweise auch in Metaanalysen mit hoher Evidenz belegt und in renommierten Fachjournalen publiziert. Weitere Studien sind noch im Laufen. Ein wesentlicher Vorteil der Einzelsubstanzen besteht darin, dass sie eine gezielte Dauer-Therapie mit genauer, reproduzierbarer Dosierung und konstanten Blutspiegeln gewährleisten. Dies ist durch inhaliertes Cannabis keinesfalls möglich.

 

Verfügbare Zubereitungen der Hanfpflanze

THC, das u.a. berauschende, antispastische, antiemetische, analgetische und appetitanregende Eigenschaften besitzt, ist unter der Bezeichnung Dronabinol in Deutschland bereits seit 1998 und in Österreich seit 2004 verschreibbar. Neben den magistralen Zubereitungen von Dronabinol als Rezepturarzneimittel in Form von Kapseln oder Tropfen ist auch ein Sublingual-Spray mit einer Dronabinol-CBD-Mischung im Handel. Daneben sind synthetisches Dronabinol sowie das synthetische THC-Analogon Nabilone auf dem heimischen Arzneimittel-Markt.

Cannabidiol (CBD) besitzt keinerlei berauschende oder suchterzeugende Effekte, sondern ist v.a. antientzündlich, antiepileptisch und antipsychotisch sowie auch analgetisch – aber geringer als Dronabinol – wirksam. Im Internet gibt es eine Vielzahl diverser THC-freier Produkte der Hanfpflanze zu kaufen.



 

Unterschiedliche Einsatzgebiete

Dronabinol (THC): Einsatzgebiete der Harnpflanze sind vor allem Tumorschmerzbehandlung und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin – also in der Behandlung von schweren chronischen Schmerzen und anderen Symptomen bei Tumor- und Palliativpatienten als Ergänzung (Add-on) zu Opioiden. Cannabinoide können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkungen wie vor allem Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren.

In den USA wurde Dronabinol aufgrund seiner antiemetischen Wirkung bereits Mitte der 1980er-Jahre zur Behandlung der Chemotherapie-assoziierten Übelkeit bei Krebspatienten zugelassen. Anfang der 1990er-Jahre folgte die Zulassung für das sogenannte Wasting-Syndrom (Magersucht) bei Tumor- und v.a. auch AIDS-Patienten. Weitere Einsatzgebiete sind schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose (MS) sowie neuropathische chronische Schmerzen, die durch herkömmliche medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapien nicht ausreichend gelindert werden können.

Cannabidiol (CBD): Die am besten untersuchten Indikationen sind frühkindliche refraktäre Epilepsien, kindliche Schizophrenie sowie die Vorbeugung von Graft-versus-Host-Reaktionen nach Knochenmarkstransplantationen. Auch die Schizophrenie bei Erwachsenen könnte eine sinnvolle Indikation darstellen. Als weitere Einsatzgebiete kommen entzündliche Erkrankungen und Glioblastome infrage, dazu fehlen jedoch noch aussagekräftige klinische Studien. Derzeit gilt Cannabidiol in Österreich nicht als Arzneistoff, es dürfte jedoch in absehbarer Zeit in den USA und Europa erste Arzneimittel-Zulassungen bekommen.



 

Verschreibungsmodalitäten in Österreich

Für die Verordnung THC-haltiger Präparate ist lediglich ein Suchtgiftrezept („Suchtgift-Vignette“) erforderlich. Die Verschreibung kann durch jeden Arzt erfolgen, für die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen sind jedoch in jedem Fall eine begründete medizinische Indikation und die chefärztliche Genehmigung notwendig. Cannabidiol-haltige, THC-freie Zubereitungen aus der Hanfpflanze können als Nahrungsmittel (Hanföl, Tee, etc.) gekauft werden, sind in dieser Form jedoch aufgrund variierender Mengen an Inhaltsstoffen für Therapiezwecke nicht geeignet. Eine medizinische Wirkung ist ausschließlich durch Kapseln oder eine hochprozentige Lösung (10 %) zu erreichen, die auf Rezept in der Apotheke bezogen werden können.

 

Geringes Suchtpotenzial

Cannabidiol besitzt aufgrund fehlender berauschender Wirkung keinerlei Suchtpotenzial. Dronabinol hat ein geringes Sucht- und Abhängigkeitspotenzial. Zwar kann Dronabinol nach langem und hochdosiertem Gebrauch Entzugsreaktionen auslösen, einige Daten deuten aber darauf hin, dass Dronabinol und vor allem Cannabidiol sogar geeignet sein könnten, Drogenabhängige bei einem Entzug zu unterstützen.

Verkehrstüchtigkeit. Dronabinol ist tage- und wochenlang im Harn nachweisbar. Patienten können sich von ihrem Arzt bescheinigen lassen, dass sie Dronabinol aus medizinischen Gründen einnehmen. Sie müssen nach österreichischem Recht vor jeder Teilnahme am Straßenverkehr selbst ihre Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Eine Selbsteinschätzung ist bei konstanter Dosierung in der Regel möglich. Lediglich zu Therapiebeginn, solange die Dosis langsam gesteigert wird, sowie im Zusammenwirken mit anderen berauschenden oder psychoaktiven Substanzen (Zusatzmedikation, Alkoholkonsum) sollte man auf das Lenken von Fahrzeugen verzichten. Generell sollte man spezielle Umstände wie Übermüdung, Fieber, andere Erkrankungen, welche per se die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können, berücksichtigen. Diese sollten auch zu höchster Vorsicht Anlass geben.



 

Hanfpflanze in der Schulmedizin

Die Cannabinoidsubstanzen der Hanfpflanze sind als Arzneimittel in der Schulmedizin angekommen! Das körpereigene Endocannabinoid-System hat eine wesentliche Bedeutung als integrativ modulierendes System zwischen großen Regelkreisen wie Immun-, Nerven- und Hormonsystem. Die in diese Systeme eingreifenden Cannabinoide sind wertvolle Arzneimittel, für die die Forschung in Zukunft weitere Einsatzgebiete entdecken will. Daher ist eine seriöse Trennung zwischen Cannabinoiden als Medizin und Cannabis als Rauschmittel extrem wichtig. Es gibt keinen Patienten, der in Österreich illegal zur Hanfpflanze greifen muss, um die nachgewiesene Wirkung bestimmter Cannabinoide zu nutzen. Die Reinsubstanzen bieten den Vorteil, dass sie gezielt und in bedarfsgerecht exakter Dosierung eingesetzt werden können. Dies gilt für die bereits zugelassenen THC-Präparate ebenso wie für Cannabidiol, dessen erste Arzneimittelzulassung – vermutlich für die Indikation kindliche Epilepsie – in naher Zukunft zu erwarten ist.


Quellen:

Statement » Die Hanfpflanze: Stellenwert der  als Arzneipflanze 2018 in der medizinischen Praxis « von o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg Kress, EDPM, FFPMCAI (hon, Abt. für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin, Medizinische Universität Wien/AKH Wien

Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA)

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