Donnerstag, März 28, 2024

E-Zigaretten und E-Shishas regeln

E-Zigaretten und E-Sishas sind auf dem Vormarsch, vor allem bei Jugendlichen sind sie sehr beliebt und der Tabakkonsum geht zurück.

Prof. Dr. Heino Stöver, Professor für Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS), appellierte anlässlich des Weltnichtrauchertages für gesetzliche Regelungen und Verbraucherschutzbestimmungen, wie eine klare Ausweisung der Inhaltsstoffe von E-Zigaretten, „… der wichtige Verbraucherschutz nur ungenügende Beachtung findet. Dadurch wird einerseits das Potenzial von E-Zigaretten für Rauchstopp- beziehungsweise Reduktionsversuche nicht annähernd ausgeschöpft. Andererseits besteht eine große Verwirrung über die Inhaltsstoffe und das eventuelle Gefährdungspotenzial für Jugendliche, die den süßlichen Aromen beim sogenannten ‚Dampfen‘ der E-Zigaretten möglicherweise nicht abgeneigt sind“, erklärt Stöver. Die Gesundheitsförderung sollte künftig dafür sorgen, Verbraucherinnen und Verbraucher von E-Zigaretten und Interessierte besser zu informieren und aufzuklären. Die E-Zigarette aber auch E-Sishas könnten man so verstärkt für die Rauchprävention nutzbar machen.

 

Ausweisung der Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und E-Sishas

Die Gefahr des Dampfens kann nicht eindeutig bestimmt werden, da die Ausweisung der Inhaltsstoffe von E-Zigaretten, ob mit Nikotin oder Aromastoffen, fehlt. Auch E-Zigaretten können Spuren fremder Substanzen enthalten, allerdings seltener und in geringerem Maß als Tabak-Zigaretten. Gerauchter Tabak enthält etwa 4.000 chemische Stoffe, von denen mehrere Hundert toxisch sind.

„Nüchtern betrachtet wären E-Zigaretten und E-Shishas hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Risiken am unteren Ende der Skala, etwa neben Produkten zum Nikotinersatz wie Nikotinpflastern anzusiedeln, Tabak-Zigaretten jedoch ganz oben“, ergänzt Stöver. Untersuchungen zeigen, dass die E-Zigarette einem Teil der Tabaknutzer/-innen helfen kann, von der Tabakabhängigkeit loszukommen oder zumindest den Tabakkonsum zu reduzieren.

Gesetzliche Vorgaben, was E-Zigaretten enthalten dürfen und wie sie deklariert werden müssen, gibt es bislang nicht. Die E-Zigaretten-Industrie orientiert sich am Lebensmittelgesetz, das für die Aromaliquids von Bedeutung ist, sowie am technischen Sicherheitsgesetz, welches die technische Funktion der E-Zigaretten gewährleistet. Da in E-Zigaretten kein Tabak enthalten ist, scheidet das Tabakgesetz aus.

Infrage für eine Regulierung käme das Arzneimittelgesetz, unter welches Nikotin fallen kann, wenn es, wie in Nikotinpflastern und Inhalationsgeräten, der Rauchentwöhnung dient. Wenn E-Zigaretten unter dieses Gesetz gestellt würden, bedürften sie einer strengen Zulassung; diese Sicht wurde allerdings von mehreren Gerichten abgewiesen. Laut der neuen EU-Tabakrichtlinie, die 2016 in Kraft treten soll, bleiben E-Zigaretten frei verkäuflich.

 

E-Shishas bei Jugendlichen in Deutschland weit verbreitet – Tabakkonsum geht zurück.

Die Ergebnisse der Daten der Repräsentativerhebung „Rauchen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland 2014“ konnte belegen, wie präsent E-Shishas und E-Zigaretten in den Lebenswelten von Jugendlichen sind. Danach haben neun von zehn Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren E-Zigaretten schon einmal ausprobiert. E-Shishas haben 73 Prozent der Jugendlichen schon mindestens einmal konsumiert. Die Zahl der Jugendlichen in Deutschland, die Tabakzigaretten rauchen, ist von 27,5 Prozent Im Jahr 2001 auf aktuell 9,7 Prozent gesunken – ein historischer Tiefstand.

Neun von zehn Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren kennen E-Zigaretten, 15 Prozent haben sie schon einmal ausprobiert. E-Shishas sind 73 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen ein Begriff. 21 Prozent der 12- bis 17-Jährigen haben sie schon mindestens einmal konsumiert.

E-Shishas, die meist bunt bedruckt und in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Mango, Apfel oder Bubble Gum erhältlich sind, spielen bei Jugendlichen somit eine größere Rolle als E-Zigaretten. Es greifen häufiger männliche Jugendliche zu E-Shishas im Vergleich zu gleichaltrigen Mädchen. Seit dem Jahr 2012 sind sowohl die Bekanntheit als auch das Ausprobieren von E-Zigaretten unter Jugendlichen gestiegen. Die Verbreitung von E-Shishas ist in der aktuellen Befragung zum ersten Mal erhoben worden, deshalb liegen hier keine Vergleichswerte vor.

 

E-Zigaretten und E-Sishas sind nicht harmlos

„Rauchen ist mehr und mehr out. Die aktuellen Daten der BZgA-Studie zeigen jedoch auch, dass bunte, peppige E-Shishas und E-Zigaretten eine große Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche ausüben und diesen positiven Trend umkehren können“, kommentiert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, die Befragungsergebnisse. Sie bekräftigt ihre Forderung nach einem Verbot der Produkte: „Es war daher richtig, dass ich das Thema frühzeitig angesprochen habe. Meine Forderung, das Abgabe- und Rauchverbot im Jugend-schutzgesetz, das aktuell nur für Tabakwaren gilt, auf alle elektronischen Produkte auszuweiten, hat die Bundesfamilienministerin aufgegriffen und bereits eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes angekündigt. E-Zigaretten und E-Shishas sind alles andere als harmlos. Gerade die zum Teil kaum bekannten inhaltlichen Zusatzstoffe bergen große gesundheitliche Gefahren. Selbst krebserregende Inhaltsstoffe wurden in entsprechenden Produkten nachgewiesen.“


Quellen und Informationen:

http://www.frankfurt-university.de/isff

http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/

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