Freitag, April 26, 2024

Deutschland: Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik

Bei allen atmosphärischen Störungen innerhalb der großen Koalition stand in den vergangenen Monaten die Gesundheitspolitik nicht völlig im Schatten der „großen“ Politik.

Bei allen atmosphärischen Störungen innerhalb der großen Koalition und der weiter bestehenden Diskussion um den Fortbestand derselben sowie dem Absinken der Wählergunst für die sogenannten Volksparteien stand in den vergangenen Monaten die Gesundheitspolitik nicht völlig im Schatten der „großen“ Politik.

Dafür sorgte vor allem der 16. Gesundheitsminister unseres Landes, Jens Spahn. Einem Westfalen, der angeblich gern Eierlikör trinkt und Disco-Fox tanzt, gelang es, die Wahrnehmung seines Fachministeriums in den Medien und der Bevölkerung durch zahlreiche neue Vorschläge und Gesetzesvorlagen deutlich zu steigern. Der zweifelsfrei auch streitbare Minister hat wie sein Vorgänger im Amt eine hohe Schlagzahl verschiedenster Initiativen vorgelegt, wobei ihm sein gesundheitspolitischer Partner Karl Lauterbach seitens der sozialdemokratischen Partei bestätigt, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gesetze im Einvernehmen mit der SPD durch Spahn sehr zuverlässig, schnell und kollegial umgesetzt worden seien. In der Gesundheitspolitik habe in dieser Koalition bisher die Sacharbeit beispielhaft im Vordergrund gestanden.

Exemplarisch für die vielfältigen Aktivitäten seien die Beitragsparität durch das Versichertenentlastungsgesetz (VEG), das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), der Ausbau der Digitalisierung, die Veränderung des Transplantationsgesetzes mit Verbesserungen der Organisation von Organspenden oder das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) genannt. Außerdem kamen zu konstituierenden Sitzungen die neu eingerichteten Arbeitsgruppen aus Bund und Ländern zur „sektorenübergreifenden Versorgung“ beziehungsweise die wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV) zusammen. Das Ministerium legte dann auch selbst die Personaluntergrenzen für die Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie in Krankenhäusern fest, nachdem die Selbstverwaltungsorgane (Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen) keine Einigung erzielen konnten.

Bei diesem Vorgehen betonte der Minister die Notwendigkeit der aktiven Mitarbeit der Ärzteschaft, wies aber genauso deutlich darauf hin, dass er zwar ein großer Freund der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem sei, er aber das Parlament öfter als bisher bitten werde, das Gesundheitsministerium entscheiden zu lassen, wenn die Selbstverwaltung ihre Aufgaben nicht erfüllt. Bezüglich der Festlegung der Personaluntergrenzen ist sich der Minister auch darüber im Klaren, dass bei den derzeitigen Vorgaben, die vor allem bezüglich der Intensivmedizin erheblich kritisiert worden sind, gegebenenfalls Abteilungen in den Krankenhäusern geschlossen werden müssten. Wenn nun nach Meinung von Karl Lauterbach zwei auf den Weg gebrachte Gesetze das Gesundheitswesen in Deutschland grundlegend verändern werden, nämlich das Pflegepersonal Stärkungsgesetz sowie das Terminservice- und Versorgungsgesetz, so hat gerade Letzteres bei den niedergelassenen Kollegen zu massiven Gegenreaktionen und bis heute anhaltenden Protesten geführt.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieses Gesetz nach Aussage des Ministers Spahn einen Kompromiss darstellt, um die von der SPD favorisierte Bürgerversicherung verhindern zu können. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs beziehen sich auf die Erhöhung der Mindestsprechstundenzeiten für bestimmte Vertragsarztgruppen von 20 auf 25 Stunden pro Woche, das Angebot von mindestens fünf „offenen Sprechstunden“ und den Ausbau der Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen auf eine „Rund um die Uhr“-Verfügbarkeit.

Als Anreiz, Patienten schneller zu behandeln, soll den Ärzten die entsprechende Leistung extrabudgetär vergütet werden. Der Sturmlauf der Ärzteschaft begründet sich nun damit, dass die Mehrzahl der Vertragsärzte bereits jetzt mehr als 50 Stunden in der Woche tätig ist und sich die langen Wartezeiten auf einen Facharzttermin nach aktueller Analyse der kassenärztlichen Bundesvereinigung deutlich relativiert haben.

Insgesamt wird das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz als Missachtung der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit angesehen und als Einstieg in eine dirigistische Staatsmedizin bezeichnet, die zudem die Bereitschaft zur Niederlassung gefährde. Weiter wird diese Gesetzesvorlage als Mogelpackung beziehungsweise Gängelband der Regulierung oder gar als völlig wirre Idee deklariert und verschiedene Landesärztekammern haben bereits Resolutionen zu dieser „Ungeheuerlichkeit“ verfasst.

Nach Meinung von Günther Jonitz, Präsident der Landesärztekammer Berlin, wäre es ein „Kunstfehler“, wenn das TSVG in der Medizin „passiert“ wäre. Bei der nicht endenden Kritik aus der Ärzteschaft bleibt abzuwarten, welche Veränderungen sich noch auf der Zielgeraden der parlamentarischen Beratungen ergeben werden. Trotz der sicherlich zu begrüßenden Veränderung des Transplantationsgesetzes mit einer Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), welches vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist und in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten soll, steht die vom Minister vorgeschlagene, gegebenenfalls auch doppelte Widerspruchslösung bei Organspenden weiter in der Diskussion. Bezweifelt wird dabei das angestrebte höhere Organspendeaufkommen, und es wird betont, dass der freie Bürger über solch gravierende Entscheidungen selbst im Sinne einer Zustimmungslösung zu entscheiden habe.

Positiv können sich zur Steigerung des Spenderaufkommens sehr wahrscheinlich stringentere Organisationsstrukturen in den Krankenhäusern durch die verbindliche Freistellung von Transplantationsbeauftragten (zum Beispiel eine Vollkraft pro 100 Intensivbetten), die Einrichtung eines neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie eine bessere Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser mittels verschiedener Finanzierungsmodelle auswirken. Auch bei teilweise erheblichem Widerspruch aus der Ärzteschaft gegenüber den bisherigen Gesetzesvorlagen aus dem Gesundheitsministerium kündigt Minister Spahn schon jetzt weitere Veränderungen an, so eine bei der sektorenübergreifenden Versorgung notwendige Bedarfsplanung, eine Strukturdebatte über die Anzahl der benötigten Krankenhäuser, weitere Digitalisierungsaktivitäten im Gesundheitswesen und eine neue medizinische Qualitätsoffensive in Krankenhäusern im Jahre 2019.

Positiv ist sicherlich die geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes bei Anwendung gefährlicher Behandlungsverfahren, so auch in Praxen von Heilpraktikern, zur Steigerung der Patientensicherheit einzustufen. Ob sich allerdings alle diese Vorhaben dann auch umsetzen lassen, hängt nicht zuletzt ganz wesentlich vom Fortbestand der jetzigen Regierung ab.

Quelle:

Statement Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik: Sind wir auf dem Weg in eine dirigistische Staatsmedizin? Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH); Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Berlin.

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