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MEDMIX 05/2009

MEDMIX 05/2009
MEDMIX 05/2009
Arbeitnehmerveranlagung für Spitalsärzte
Die Abgabe einer Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) kann jedoch freiwillig erfolgen und bares Geld bringen.
Steuerlich geltend gemacht werden können, Ausgaben wie Fachliteratur, Büromaterial, Inter­net für Fortbildung, anteilige Telefonkosten, Fortbildungskosten, (Teilnahmegebühr, An-, Abreise, Hotel) u.a.m. können steuerlich angesetzt werden und so zu einer Lohnsteuergutschrift führen.
Anlagegüter wie beispielsweise Computer und Laptop können ebenso zu einer Steuergutschrift führen, allerdings sind die Anschaffungskosten, sollten sie mehr als EUR 400,00 betragen, auf eine bestimmte Lebenszeit zu verteilen zusätzlich ist ein Privatanteil auszuscheiden.
Weiters können im Rahmen der Sonderausgaben, Kosten für diverse Personenversicherungen (Leben-, Kranken- und Unfall), sowie Kosten für Wohnraumschaffung, allerdings im beschränktem Ausmaß, sowie der Kirchenbeitrag steuerlich verwertet werden.
Zusätzlich können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen,  Krankheitskosten und ähnliches zu einer Steuererleichterung führen.
Da die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für 5 Jahre möglich ist, können bis zum 31.12.2009 noch Anträge rückwirkend bis zum Jahr 2004 eingereicht werden.
P.S.: Steuerberatungskosten können natürlich auch abgesetzt werden.

Mag. Monika Schuster-Kivalo
TPA Horwath, Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH
Steuerberaterin, Prokuristin

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