Mittwoch, April 24, 2024

AUVA: Schwerhörigkeit ist vermeidbar

Die Statistik weist mit 564 Fällen für das Jahr 2015 erneut einen Rückgang für Schwerhörigkeit – der häufigste Berufskrankheit aus.

Lärm-Schwerhörigkeit zählt in Österreich zu den häufigsten Berufskrankheiten – 2015 wurden von der AUVA 564 Fälle registriert. Bei einem überwiegenden Teil der Betroffenen wurde die Schwerhörigkeit durch Dauerlärm verursacht. Hingegen sind bei einem sehr geringen Teil kurze aber heftige Schalleinwirkungen, wie eine Explosion oder ein Knall, der Auslöser. Ein Großteil der Erkrankungen könnte durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Erfreulicherweise konnte die AUVA in den vergangenen Jahren rückläufige Tendenzen bei der Berufskrankheit Schwerhörigkeit verzeichnen.

Die Fachleute der AUVA betreuen versicherte Betriebe umfassend und kostenlos. Die AUVA-Lärmsachverständigen helfen konkrete Lärmminderungsmaßnahmen am Arbeitsplatz für jede betriebliche Problemstellung zu erarbeiten. Im Jahr 2015 hat die AUVA die Lärmbelastung an 42.679 Arbeitsplätzen gemessen, und über 10.192 lärmexponierte Arbeitnehmer aus 1.916 Betrieben wurden kostenlos audiometrisch untersucht.

 

Soziale Isolation Folge von Schwerhörigkeit

Schwerhörigkeit führt oft zur sozialen Isolation, da die betroffenen Personen ab einem gewissen Geräuschpegel Gesprächen nicht mehr folgen können und es ihnen unangenehm ist, ständig nachzufragen. Als Konsequenz ziehen sich viele schwerhörige Menschen sukzessive aus dem gesellschaftlichen Leben zurück und vereinsamen. Auch wenn Lärm nicht unbedingt schädigend, sondern „nur“ belästigend wirkt, kann er Folgeschäden nach sich ziehen, etwa Stress, Schlafstörungen oder Unruhezustände.

Ab 85 dB ist das Gehör grundsätzlich akut gefährdet, bei Einwirkung über einen längeren Zeitraum ist mit Schwerhörigkeit zu rechnen. Diese Auswirkung ist nachhaltig, weil ein einmal entstandener Schaden nicht mehr rückgängig zu machen ist. Die Erfahrung in der Präventionsarbeit der AUVA zeigt, dass insbesondere junge Arbeitnehmer bei dauerhaftem Lärm besonders gefährdet sind und das Gehör rascher Schäden erleidet.

 

Lösungen für Lärm am Arbeitsplatz

Für die AUVA ist die Vermeidung von Lärm am Arbeitsplatz ein zentrales Anliegen. Lärm kommt dabei in vielen Bereichen vor, vor allem aber dort, wo mit Maschinen gearbeitet wird. Neben der unmittelbaren Lärmmessung, können mittels modernster Geräte und Analysemethoden sogenannte Lärmkarten erstellt werden. Diese kommen vor allem vor dem Aufstellen neuer Maschinen oder in der Planungsphase von Betrieben zum Einsatz. Mit einer akustischen Kamera werden bereits bestehende Lärmquellen sichtbar gemacht. So können Maßnahmen wie z. B. Schallschutzwände fundiert geplant werden. Wenn keine technischen Maßnahmen möglich sind, ist das Tragen von persönlichem Gehörschutz unbedingt erforderlich. Dabei ist oft Überzeugungsarbeit und intensive Bewusstseinsbildung über die Folgen der Lärmbelastung notwendig.

Bei Fragen zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz oder in Ausbildungsstätten steht Ihnen das AUVA-Lärmtelefon unter der Nummer +43 5 93 93-21734 während der Bürozeiten gerne zur Verfügung.

Wenn eine persönliche Beratung im Betrieb gewünscht wird, wenden Sie sich bitte an das Lärmtelefon oder an hub@auva.at.

 

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.

www.auva.at/

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