Freitag, April 19, 2024

Arbeitsschutz für atypisch beschäftigte Pflegekräfte ist oft unzureichend

Sowohl Arbeitsschutz als auch Gesundheitsschutz haben mit den Arbeitsmarkt-Veränderungen nicht Schritt, wobei atypisch beschäftigte Pflegekräfte häufig benachteiligt sind.

Im Grunde genommen ist der Arbeitsschutz ist in deutschsprachigen Ländern an sich sehr gut integriert. Beispielsweise hat man die Unfallprävention und die betriebliche Gesundheitsförderung in den letzten Jahren immer wieder verbessert und optimiert. Allerdings profitierten nicht alle Arbeitnehmer von dieser Entwicklung. Denn atypisch Beschäftigte wie Werkvertragsbeschäftigte, Minijobber oder Leiharbeiter sowie private Pflegekräfte müssen beim Arbeitsschutz einige Defizite hinnehmen.

 

Beim Arbeitsschutz rechtlich gleichgestellt – doch in der Praxis gibt es Schwierigkeiten

Die Situation stellten unlängst deutsche Forscher in den Blickpunkt. Rechtlich sind Leiharbeiter, Minijobber, Werkvertragsbeschäftigte sowie private Pflegekräfte beim Arbeitsschutz zwar den Normalarbeitnehmern weitgehend gleichgestellt. In der Praxis treten aber oft erhebliche Schwierigkeiten oft.

Denn atypisch Beschäftigte sind aufgrund kurzer Einsatzzeiten von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen ausgeschlossen. Zudem bestehen Mängel bei der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Bei der Leiharbeit erweist es sich als problematisch, dass Ver- und Entleiher gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit tragen. Das führt dazu, dass sich in vielen Fällen niemand zuständig fühlt. Oft sinken die Standards mit wachsendem Abstand zum Normalarbeitsverhältnis:

Bei Erwerbstätigen mit unbefristetem Vollzeitjob wird bei 57 Prozent im Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Bei 58 Prozent gibt es auch Angebote zur Gesundheitsförderung.

  • 43 Prozent der atypisch Beschäftigten mit Teilzeit oder Befristung erhalten eine Gefährdungsbeurteilung.
  • Bei Leiharbeitern wird bei 47 Prozent eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, bei 29 Prozent gibt es Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.
  • Beschäftigte, die in mindestens drei Kriterien vom Normalarbeitsverhältnis abweichen – zum Beispiel Geringverdiener, mit Teilzeit und Befristung – kommen zu 32 Prozent in den Genuss von Gefährdungsbeurteilungen, 21 Prozent haben Zugang zu Gesundheitsförderung.
  • Am schlechtesten sind die Werte bei Soloselbstständigen mit Niedriglohn – mit 14%Gefährdungsbeurteilungen und 17 % Gesundheitsförderung.

 

Arbeitsschutz für häusliche Pflegekräfte schwer durchzusetzen

Große Missstände gibt es auch beim Arbeitsschutz für häusliche Pflegekräfte. Denn arbeitsrechtliche Normen fehlen oder sind in Privathaushalten kaum durchzusetzen. Die meisten Beschäftigten arbeiten in einer gesetzlichen Grauzone. Das schwächt ihre rechtliche Position zusätzlich. Viele Pflegekräfte sind bezüglich Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung vollständig vom „Gutdünken“ der Familien abhängig, für die sie tätig sind. Solche Konstellationen haben drastische Konsequenzen für den Arbeitsschutz dieser Pflegekräfte.


Quelle: Universität Trier

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